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Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-03-06

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-03-06

Wortprotokoll

Eintreten ist nicht bestritten. Die Debatte hat die grundlegenden Neuerungen und auch die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen meiner Ansicht nach korrekt wiedergegeben. Die Kommissionsreferenten haben dies ebenfalls getan, sodass ich mich sehr kurz fassen kann.

Ein Punkt betrifft die Wichtigkeit dieses Gesetzes, das vielleicht nicht ganz kongruent ist zum politischen Interesse, dem es entgegensteht oder das es auslöst - aber das muss ja nichts Negatives sein. Geodaten betreffen rund 60 bis 80 Prozent aller politischen und wirtschaftlichen Entscheide. Wir leben im Raum, wir bewegen uns im Raum, wir entscheiden im Raum - und all das, was Raum definiert, ist Gegenstand dieser Gesetzgebung. Deshalb haben all jene Votanten absolut Recht, die darauf hinweisen, dass hier nicht nur eine volkswirtschaftlich wichtige Harmonisierung stattfindet und vorgenommen wird, sondern dass wir auch eine Basis legen, um mit modernen Mitteln die Definition des Raums in Zukunft zu gestalten und zu ermöglichen. Das, was wir an Geoinformationen bereits haben, hat einen Wiederbeschaffungswert auf der Ebene von Bund und Kantonen von rund 5 Milliarden Franken, was ein weiteres Indiz für die Wichtigkeit der Vorlage ist. Wir selber investieren auf Bundes-, auf kantonaler und auf kommunaler Seite pro Jahr zwischen 200 und 250 Millionen Franken in die Nachführung dieser entsprechenden Daten.

Das Zweite: Die Vorlage wurde - wie korrekterweise darauf hingewiesen wurde - in enger Zusammenarbeit mit den Direktbetroffenen, insbesondere aber mit den Kantonen erarbeitet. Wir haben ebenfalls die Ergebnisse der Vorlage zum neuen Finanzausgleich, der die Finanzströme und -verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen in verschiedensten Bereichen regelt, hier berücksichtigt und umgesetzt.

Zum Dritten sind die politisch heiklen Probleme doch intensiv und vertieft bearbeitet worden. Das eine betraf den Datenschutz; da haben wir auch in der Kommission dargelegt, [PAGE 40] dass dem Daten- und Persönlichkeitsschutz genügend Rechnung getragen worden ist. Schliesslich geht es noch um Artikel 7 in Bezug auf die Zuständigkeit bei der Flurnamengebung. Hier bestätige ich gerne, was wir bereits in der Kommission ausgeführt haben: Es stimmt, dass hier eine Kompetenzdelegation oder -konzentration beim Bundesrat vorliegt. Es stimmt aber ebenfalls, dass nicht vorgesehen ist, hiermit die heutige Praxis umzustossen und das Rad neu zu erfinden. Die Kommission hat auch den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Konsultation verlangt. Dieser liegt bereits vor, und ich kann aus diesem Entwurf zitieren, dass die zuständige kantonale Behörde die Schreibweise bzw. die Gebietszuordnung in Zusammenarbeit mit den kantonalen Nomenklaturkommissionen und den Gemeinden festsetzt. Das Bundesamt für Landestopografie hat dann eine gewisse Koordinationsmöglichkeit, aber es ist überhaupt nicht die Idee des Erfinders, dass wir da in bewährte und bekannte Flurnamen und eine Namengebung eingreifen, die keiner Veränderung bedarf. Allerdings gibt es gelegentlich auch Koordinationsprobleme und unterschiedliche Schreibweisen auf verschiedenen Ebenen. Hier soll die Regelung auch nicht Irrtümer perpetuieren. So werden die hier gemachten und zitierten Ausführungen vonseiten des Bundesrates durchaus geteilt, und wir werden hier an der heutigen Praxis kaum etwas ändern, es sei denn punktuell in Einzelfällen, aber eigentlich im Interesse der Sache und nicht, um derartige Probleme neu aufzurollen.

Insgesamt ist es also eine ausgeglichene Vorlage, die ebenfalls ein entsprechendes Einsparungspotenzial in sich birgt. Ich danke für die positive Aufnahme und bitte Sie, darauf einzutreten bzw. das Gesetz in der vorgeschlagenen Form zu behandeln. Bei der einzigen Differenz zum Entwurf des Bundesrates, bei welcher ein Mehrheits- und ein Minderheitsantrag vorliegen, werde ich mich noch speziell äussern.