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AB 71523

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Ich spreche jetzt also zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 6: Die Finma ist eine Aufsichtsbehörde, sie übt ihre Funktion zum Wohl der schweizerischen Volkswirtschaft aus. Dabei hat sie selbstverständlich auch internationale Aufgaben zu erfüllen. Dies ist in Absatz 2 in der Version des Bundesrates so enthalten. Die Kommissionsmehrheit verlangt mit ihrem Zusatz eine Privilegierung des Finanzplatzes Schweiz gegenüber anderen Finanzplätzen. Eine Privilegierung mag im Markt eine gute Idee sein und zu Marktvorteilen führen. Bei einer Aufsichtsbehörde bewirkt eine solche Aufgabenverpflichtung jedoch das Gegenteil. Eine Aufsicht darf nicht einmal im Ansatz parteiisch sein, das schadet ihrem Ruf, ihrer internationalen Akzeptanz. Als öffentlich-rechtliches Unternehmen ist die Finma ja per se verpflichtet, der Schweiz keine Nachteile zu bescheren. Der Zusatz ist deshalb unnötig. Ich möchte Sie bitten, ihn abzulehnen.

Ich spreche jetzt zu Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b: Ich unterstütze dort den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer. Die Kommission hat bei Buchstabe b der Formulierung gemäss Bundesrat - "Er (der Verwaltungsrat) entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite" - den Zusatz "insbesondere über solche, die mit dem Ansehen des Finanzplatzes im Zusammenhang stehen" angefügt. Ich möchte Sie bitten, diesen Zusatz zu streichen. Dieser Zusatz ist unklar, denn was heisst das schon? Die Finma muss ja im Zusammenhang mit dem Finanzplatz überhaupt ihre Aufgabentätigkeit wahrnehmen, und es ist schon im Ziel vereinbart, dass sie für das Ansehen des Finanzplatzes einstehen soll. Der Verwaltungsrat wird also sicher nichts tun, was dem Ansehen des Finanzplatzes schadet. Dieser Zusatz ist zum einen unklar und zum anderen deklaratorisch. Deshalb möchte ich Sie bitten, ihn wieder zu streichen. Es müssen Leute in den Verwaltungsrat gewählt werden, die fachkundig und ihrer Aufgabe gewachsen sind; dass sie nicht dem Ansehen des Finanzplatzes schaden, ist klar. Streichen Sie also hier bitte diese unklare Bestimmung!