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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie ebenfalls, der Linie des Bundesrates zu folgen, und zwar mit folgender Begründung: Die Revision wird der der Finma durch die Eidgenössische Finanzkontrolle wahrgenommen, und dabei übt diese eine Doppelfunktion aus: Einerseits wird sie als Revisionsstelle tätig, und damit erstattet sie einen Erläuterungsbericht. Dazu gehört gewöhnlich immer ein Management Letter. Diese Berichterstattung geht an den Verwaltungsrat, und der Bestätigungsbericht zur Jahresrechnung, der ebenfalls zur Revisionstätigkeit gehört, geht an den Bundesrat. Dieser wird von Ihnen im Hinblick auf die Erfüllung der Aufsichtsaufgaben überwacht. Andererseits fungiert die Eidgenössische Finanzkontrolle gemäss Finanzkontrollgesetz auch als Finanzkontrolle. In diesem Sinne leitet sie ihre Prüfungen [PAGE 78] zusammen mit den internen Ergebnissen an die Finanzdelegation weiter. Diese ist ein Organ, welches im Parlament eingebettet ist, sodass man sagen kann, unter dieser Doppelfunktion sei Gewähr geboten, dass die Revision ausgiebig wahrgenommen wird.

Ein weiterer Punkt ist genannt worden: Wir sollten verhindern, dass bei schwierigen Entscheidungen, die da und dort von der Finanzmarktaufsicht getroffen werden können - beispielsweise im Hinblick auf zu erwartende Ausgaben oder auf Rückstellungen, die sich aus dem Geschäft der Aufsichtstätigkeit ergeben -, Geschäfts- und Amtsgeheimnisse verletzt werden.

Das alles spricht dafür, dass man das Revisionsregime unterstützt, das Ihnen der Bundesrat vorschlägt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.