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Bührer Gerold · Nationalrat · 2007-03-07

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Es ist jetzt im Zusammenhang mit Artikel 13 die Salarierungsfrage jenseits von dem, was auf der Fahne steht, hochgespielt worden. Meines Erachtens müssen wir das jetzt einmal ins richtige, sachliche Licht rücken.

Ich glaube, es ist auf allen Seiten unbestritten, dass es hier um eine öffentliche Aufgabe geht. Es ist zweitens auch unbestritten, dass wir natürlich Finanzdisziplin wollen - obwohl diese Ausgaben nicht mit Steuergeldern bezahlt werden, sondern von den Beaufsichtigten. Das gilt auch für die Politik der Salarierung. Ich habe das auch im Eintretensvotum klargemacht.

Wie heisst es denn jetzt in Artikel 13? Ist es denn so, dass die Finanzmarktaufsicht respektive der Verwaltungsrat horrende Saläre einfach so genehmigen kann, wie dies suggeriert worden ist? Wenn dem so wäre, dann würden wir sicher nicht mit der Minderheit für eine privatrechtliche Variante stimmen. Aber es ist nicht so, es heisst klar: "Der Verwaltungsrat legt Entlöhnung, Nebenleistungen und weitere Vertragsbedingungen in einer Verordnung fest." Und jetzt müssen Sie gut zuhören: "Diese bedarf der Genehmigung durch den Bundesrat." Der Verwaltungsrat ist also nicht über den Wolken, der Bundesrat hat das wie bei anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten zu genehmigen.

Weiter heisst es in Absatz 3, dass Artikel 6a des Bundespersonalgesetzes sinngemäss gelte. Was ist das? Es ist die Kaderlohnverordnung. Wenn man jetzt kommt und behauptet, wenn man eine privatrechtliche Anstellung gemäss Minderheit Pelli zulasse, dann könne dieser Verwaltungsrat so à la Bahnhofstrasse einfach nach oben unbeschränkt Saläre festlegen, dann ist das schlicht nicht wahr. Denn ich kann mir nicht vorstellen - Herr Bundesrat Merz wird sich dazu sicher noch äussern -, dass der Bundesrat je Hand zu solchen exorbitanten Salären bieten würde. Das ist Punkt eins; nehmen Sie bitte von dem Gespenst Abschied, es könne dann jenseits der Vernunft salariert werden.

Jetzt kommt aber der zweite Punkt: Wir wollen doch eine Finanzmarktaufsicht, welche vor allem im Bereich Revisions- und Controlling-Fähigkeiten gute Leute hat. Wir wollen doch ein Aufsichtsorgan, das auch unternehmerisch handeln kann, wenn Leute die Anforderungen nicht erfüllen. Das Kriterium der Flexibilität spricht eben für privatrechtliche Anstellungsbedingungen. Wir hatten ja in der Kommission Anhörungen: Es ist dort ein Beispiel erwähnt worden, das aufzeigt, wie starr die Anstellung nach dem Bundespersonalrecht natürlich immer noch ist. Es ging bei einem Fall einer Salarierung von rund 180 000 Franken um eine Arbeitsmarktzulage von sage und schreibe 5000 Franken, die - aus welchen Gründen auch immer - von der Direktion nicht mehr gegeben werden wollte. Das hat einen Rekurs an das Finanzdepartement verursacht, einen fünfzehnseitigen Schriftwechsel wegen dieser 5000 Franken. Dann gab es einen Rekurs an die Eidgenössische Personalrekurskommission in Lausanne, nochmals einen Schriftwechsel, alles wegen 5000 Franken bei einem Salär von 180 000 Franken - am Schluss ist alles abgelehnt worden.

Wollen Sie ein derart starres Personalrecht in einem Bereich, wo Leistungsorientiertheit und Flexibilität wichtig sind? Wir wollen das nicht; ich glaube, wer hier eine gut dotierte Finanzmarktaufsicht will, die unternehmerisch handeln kann, der stimmt mit der Minderheit.