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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat sieht vor, für die Revisionsaufsicht und für die Finma die Anstellung des Personals nach privatem Recht vorzunehmen. Er begründet das im Wesentlichen mit drei Argumenten.

1. Es handelt sich in beiden Fällen um Spezialisten. Damit ist eben der Arbeitsmarkt auch ein besonderer, nämlich der Arbeitsmarkt, in dem man die Spezialisten findet, die in der Lage sind, diese anspruchsvollen Aufgaben zur Überwachung von Banken, von Versicherungen vorzunehmen. Wenn das auf hohem Niveau geschehen soll - das muss der Fall sein, damit die hohen Ansprüche der Finanzmarktaufsicht auch befriedigt werden können -, dann braucht es eben gelegentlich Persönlichkeiten, die in ihrem früheren Beruf, aus dem sie dann in die Unabhängigkeit der Finanzmarktposition kommen, teilweise höhere Löhne hatten. Das wird in einzelnen Fällen nicht anders gehen. Um diesen Freiraum zu haben, wollen wir privatrechtlich angestelltes Personal.

2. Es ist klar, dass die Salärfestlegung durch eine Verordnung des Bundesrates geschieht. Es ist also nicht so, dass wir hier die Finma gleichsam in die totale Freiheit entlassen, sondern sie soll sich auch an einer Verordnung orientieren.

3. Es ist natürlich heute schon so, dass es eine Anzahl von Positionen im Bereich von spezialgesetzlichen Anstalten, im Bereich von bundesnahen Unternehmen gibt, welche zum Teil in höheren Gehaltspositionen angesiedelt sind. Es handelt sich um eine Anzahl von vielleicht zwölf bis zwanzig solcher Positionen. Der Bundesrat, zusammen mit der Finanzdelegation, stellt hier immer wieder Quervergleiche an. Wenn solche Positionen neu zu besetzen sind, dann geschieht das nie in ganz freien Räumen, sondern dann wird immer darauf geachtet, dass eine gewisse - ich würde es mal so sagen: - Geografie herrscht. Das ist auch die Absicht des Bundesrates. Es geht also nicht darum, wie es jedoch hier dargestellt wurde, gewissermassen einen Sog nach oben bei den Topkadergehältern zu akzeptieren oder sogar noch zu veranstalten - das will der Bundesrat auch nicht -, sondern es geht darum, mehr Freiheit, mehr Flexibilität im Arbeitsmarkt zu bekommen, ohne den Boden des Rechtes durch die Verordnung zu verlassen.

Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen, zusammen mit der Minderheit, diesen Antrag zu Artikel 13 stellt.