Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07
Wortprotokoll
Es ist mir bewusst, dass die Klassifizierung von Staaten gleichsam nach ethischen Gesichtspunkten unter dem Aspekt von Doppelbesteuerungsabkommen ein sehr schwieriges Unterfangen wäre, und es gäbe den einen oder anderen Staat, bei dem man sich dann die Frage stellen müsste, ob die Voraussetzungen vorhanden sind, um Abkommen abzuschliessen. Das gilt aber nicht nur im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen, das gilt teilweise auch im Bereich der Rechtshilfe. Wir haben Rechtshilfeabkommen mit Ländern, die teilweise Rechtsordnungen und insbesondere auch Justizordnungen haben, die vielleicht zu wünschen übrig lassen, die nicht perfekt sind. Trotzdem lohnt es sich eben, mit solchen Staaten Abkommen zu schliessen und auch im Rahmen dieser Abkommen deren Vollzug immer wieder zu hinterfragen.
In der Tat hat die Schweiz mit verschiedenen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die teilweise mit und ohne oder nur mit der sogenannten kleinen Amtshilfeklausel ausgestattet sind. Dabei wird auch auf die Situation in einzelnen Ländern Rücksicht genommen. Es gibt Länder, in welchen der Steuerbetrug geregelt ist. In einzelnen Ländern ist sogar zusätzlich zum Steuerbetrug der Tatbestand "and the like", über den wir ja auch schon diskutiert haben, geregelt. Diese Nuancen bestehen durchaus.
Aber, wie gesagt - da wiederhole ich, was ich im vorhergehenden Votum gesagt habe -: Mit all diesen Fragen, die nicht im engeren Sinne mit Doppelbesteuerung und mit der Regelung der Steuersysteme zwischen zwei Ländern zu tun haben, dürfen wir nicht die Doppelbesteuerungsabkommen beladen und belasten, weil dann das eigentliche Ziel nicht mehr erreichbar wäre. Wenn schon, müssen wir anders ansetzen. Die Staatengemeinschaften - in der OECD, in der Uno -, welche sich ihrerseits solche Werte auch im Bereich der Ethik stets auf ihre Fahne geschrieben haben, empfehlen uns für diese Frage andere Vorgehensweisen als Doppelbesteuerungsabkommen.
So komme ich auch hier zum gleichen Schluss wie vorher, indem ich Sie ersuche, diesem Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen.
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