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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

An sich ist es natürlich bedauerlich, dass wir diese Frage nicht zuhanden der Kommission vorbereiten konnten. Aber man muss sehen: Hier geht es um Tatbestände, die von der Finanzmarktaufsicht eigentlich teilweise nicht erfasst werden. Und wenn man schon die Justiziabilität dieses gesamten Artikels für Prospekte, die eigentlich nicht der Finanzmarktaufsicht unterliegen, festlegt, muss man die Schnittstelle definieren. Daher kommen wir wahrscheinlich um diese Schnittstelle nicht herum. Sie wird so lauten müssen, wie es vorgeschlagen wird, nämlich die Anforderungen dieses vereinfachten Prospektes sowohl in Artikel 149 wie in Artikel 5 für strukturierte Produkte zu übernehmen. Daran führt kein Weg vorbei.

Die Sache ist aber wahrscheinlich deshalb nicht so gewichtig, weil Sie Erstrat sind. Ich würde im Sinne dieser Tatsache ohnehin meinen: Sie tun gut daran, den Antrag Kaufmann gutzuheissen. Und wenn dann im Zweitrat, aus Gründen, die ich nicht sehe, eine andere Meinung daherkommen sollte, kann man darüber noch einmal diskutieren.

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