Müller Philipp · Nationalrat · 2007-03-12
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-12
Wortprotokoll
Ich spreche für die FDP-Fraktion zur Motion 05.3741. Mit dieser Motion verlangt die FDP-Fraktion, dass bei der anstehenden Revision des Mehrwertsteuergesetzes die Steuererhebung in den Bereichen Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit verbessert wird. Das betrifft in den Vernehmlassungsunterlagen, die Sie vielleicht schon kennen oder erhalten haben, das erste Modul.
Das heutige System der Selbstveranlagung vermag in keiner Weise mehr zu befriedigen. Während der Steuerpflichtige an die abgegebene Quartalsabrechnung gebunden ist und bei einem Fehler den objektiven Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt hat, kann die Verwaltung jederzeit auf ihre Abrechnungen zurückkommen. Der Steuerpflichtige geniesst erst Rechtssicherheit, wenn die Verjährungsfrist von fünf Jahren abgelaufen ist. Diese Frist kann durch die Verwaltung jedoch mit einfachsten Mitteln unterbrochen werden.
Rechtssicherheit ist ein elementarer Bestandteil eines Rechtsstaates. Ohne Rechtssicherheit muss der Unternehmer das Risiko der korrekten Veranlagung alleine tragen. Dies hat namentlich bei einer eigentlich auf den Abnehmer zu überwälzenden Konsumsteuer wirtschaftlich und rechtlich erhebliche Folgen.
Das aktuelle Mehrwertsteuerverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Dieses schliesst für das Steuerrecht die Anwendung von verschiedenen Bestimmungen aus, obwohl sie für ein faires Verfahren von entscheidender Bedeutung sind. Insbesondere führt die Einschränkung der Beweismassnahmen oft dazu, dass den Steuerpflichtigen die Möglichkeit genommen wird, eine von der Steuerverwaltung schätzungsweise vorgenommene Nachbelastung zu widerlegen. Regeln, welche die Rechte und Pflichten der Inspektoren im Rahmen einer Kontrolle festlegen, fehlen in der Schweiz nahezu vollständig. Daher führt das uneingeschränkte Kontrollrecht des Staates bei einer Einschränkung der Beweismöglichkeiten des Steuerpflichtigen zu einer eklatanten Chancenungleichheit im Verfahren. Im Bereich des Formalismus hat der Bundesrat ja bekanntlich bereits gehandelt und mit der Verordnungsänderung per 1. Juli 2006 einen Pragmatismusartikel eingeführt, der dieses Problem weitgehend entschärft hat.
Ich bitte Sie, der Empfehlung des Bundesrates zu folgen und diese Motion der FDP-Fraktion anzunehmen.