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Müller Walter · Nationalrat · 2007-03-12

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-12

Wortprotokoll

Die Gaststaatpolitik der Schweiz hat eine lange Tradition und ist ein Schwerpunkt der schweizerischen Aussenpolitik. Schon früh gelang [PAGE 175] es der Schweiz, einen bedeutsamen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen konkurrierenden Staaten zu erringen. 1919 wurde Genf zum Sitz des Völkerbundes gewählt, und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges konnte sich Genf zunehmend als erstrangiger Standort für internationale Organisationen und Konferenzen positionieren. Für die Schweiz ist es wichtig, mit einer kohärenten Gaststaatpolitik nicht nur die bisherige Tradition in Bezug auf den Empfang von internationalen Organisationen und Konferenzen fortzusetzen, sondern auch auf die neuen Herausforderungen und Veränderungen in der internationalen Diplomatie reagieren zu können. Die starke Stellung von Genf als Sitz von internationalen Organisationen ist für die Schweiz in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht interessant. Tausende von Arbeitsplätzen werden durch die internationalen Organisationen geschaffen, und die Ausgaben erreichen gegen 5 Milliarden Franken. Die Präsenz wichtiger internationaler Organisationen in der Schweiz hat massgeblich dazu beigetragen, das Ansehen des Landes zu stärken. Die Stimme der Schweiz wird gehört und geschätzt.

Eine aktive Gaststaatpolitik zu betreiben dürfte zu einer prädestinierten Aufgabe eines neutralen Staates gehören. Die Schweiz hat diese Chance bisher erfolgreich wahrgenommen. Angesichts der grossen Bedeutung und der zunehmenden Konkurrenz durch andere Staaten - lange Zeit hatte die Schweiz eine fast unangefochtene Spitzenstellung - ist es absolut notwendig, mit einer klaren Rechtsgrundlage die Position der Schweiz zu verteidigen. Die Gewährung von Immunitäten und Vorrechten an die ausländischen Vertretungen, an internationale Organisationen und Konferenzen, denen die Schweiz auf ihrem Hoheitsgebiet Gastrecht gewährt, stützt sich heute auf internationale Abkommen und Verträge, verschiedene Bundesgesetze und -beschlüsse sowie auf die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundesrates. Das nun vorliegende Gesetz soll die verschiedenen bestehenden Rechtsgrundlagen der Gaststaatpolitik zusammenfassen und die Entscheide, welche direkt auf den verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundesrates beruhen, auf eine formelle Rechtsgrundlage stellen. Mit den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m erwähnten "anderen internationalen Organisationen" wird die Flexibilität erreicht, die notwendig ist, um auch internationalen Nichtregierungsorganisationen Vorrechte gewähren zu können. Die in den Artikeln 6 bis 14 klar definierten Voraussetzungen sorgen dafür, dass nicht jede beliebige Organisation in den Genuss der Vorrechte Immunität und Erleichterung kommen kann.

Das vorliegende Gesetz entspricht im Wesentlichen einer Nachführung der bisherigen Praxis des Bundesrates und der wiederholten Forderung des Parlamentes, die Gaststaatpolitik in einem einzigen Gesetz zu regeln. Ihre Aussenpolitische Kommission hat es an ihrer Sitzung vom 8. Januar 2007 beraten und einige Ergänzungen und Präzisierungen eingebracht. Sie empfiehlt Ihnen Eintreten. Anlass zu Diskussionen gaben vor allem der Einbezug von internationalen Nichtregierungsorganisationen, die rechtliche Stellung der Hausangestellten und das Mitspracherecht der Kantone. Die Kommission hat den Nichteintretensantrag mit 15 zu 6 Stimmen und den Rückweisungsantrag mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Nur wer Gäste hat, kann ihnen die Interessen und Eigenheiten der Schweiz erklären und wird verstanden. In diesem Sinne lade ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit ein, auf das Geschäft einzutreten.