Bader Elvira · Nationalrat · 2007-03-13
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
Die Änderung bei Artikel 15 betrifft die Gesamtbetrieblichkeit des Biolandbaus, wie wir auch von anderen schon vernommen haben. Der Bundesrat schlägt aus verschiedenen Gründen eine Revision vor. Der erste Grund, welcher für die Änderung des geltenden Rechtes spricht, ist ein auf einen konkreten Fall gestützter Hinweis des Bundesamtes für Justiz. Das Bundesamt für Justiz hat interveniert, weil ein Betrieb, welcher Freilandpoulets produziert - es gibt eine Verordnung über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch -, nach dem Landwirtschaftsgesetz eigentlich eine gesamtbetriebliche Freilandhaltung für alle Tiere betreiben müsste. Das wäre jedoch eine unsinnige Vorgabe, weil dann Betriebe, welche Rinder oder Schweine anders halten, die Kennzeichnung "Freilandpoulet" nicht verwenden dürften. Daher schlägt der Bundesrat vor, das Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit auf den Biolandbau zu beschränken.
Der zweite Grund: Dauerkulturen können heute innerhalb von Biobetrieben konventionell bewirtschaftet werden. Das Umgekehrte geht jedoch nicht. Der Entwurf des [PAGE 226] Bundesrates bezweckt, dass eine Ausnahme von der Gesamtbetrieblichkeit zukünftig auch umgekehrt möglich sein soll. Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates mit dem Wort "namentlich" ein wenig verschärft, mit der Idee, dass einem Betrieb mit geografisch getrennten Produktionsstätten ermöglicht werden sollte, die eine Produktionsstätte biologisch und die andere konventionell zu bewirtschaften.
Die WAK hat Artikel 15 diskutiert. Die Mehrheit der Kommission hat sich für die Lösung des Bundesrates ausgesprochen, die Minderheit I (Binder) möchte eine Regelung gemäss dem Beschluss des Ständerates, und die Minderheit II (Hämmerle) möchte den geltenden Artikel belassen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Lösung des Bundesrates richtig ist, um einerseits die Probleme bei der Kennzeichnung zu lösen und anderseits die Glaubwürdigkeit der Gesamtbetrieblichkeit im Biolandbau zu erhalten. Wir wollen keine Verwässerung des Prinzips, sondern eine Klärung der Fälle, bei welchen es Ausnahmen geben kann. Gerade die Reziprozität bei Betrieben mit Dauerkulturen wird durch die Neuformulierung ermöglicht.
Die Kommission hat den Minderheitsantrag I (Binder) mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt, den Minderheitsantrag II (Hämmerle) mit 15 zu 9 Stimmen.
Wir beantragen Ihnen, der Mehrheit zu folgen.