Walter Hansjörg · Nationalrat · 2007-03-14
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Auf der Fahne sehen Sie auch, dass die Mitglieder der SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit I (Schibli) unterstützen und vertreten.
Manchmal hat man auch Vorurteile. Ich möchte mich eigentlich gegen das Vorurteil wehren, dass die Zuckerfabriken, welche Reserven geschaffen haben, das auf Kosten des Bundes getan haben. Es ist nicht so, dass diese Beiträge allein dafür verwendet wurden, sondern es wurde im Einklang mit den Rübenpflanzern beschlossen, dass die Zuckerfabriken eine bessere finanzielle Ausgangslage haben sollen. Wir sind auf unsere beiden Zuckerfabriken angewiesen. Der Bund hat sich bezüglich der Finanzierung der Rübenmengen und der Finanzierung des Lagers sukzessive zurückgezogen. Bezogen auf diesen Umsatz und bei den unstabilen Marktpreisen des Zuckers ist eine Reserve von 100 Millionen Franken vertretbar. Diese Geschäftsstrategie wurde in Absprache mit den Rübenproduzenten so festgehalten. Nun können Sie sagen, dass die Zuckerfabriken das Geld erhalten haben oder die Bauern. Wir sind darauf angewiesen, dass wir für die Verarbeitung funktionierende Unternehmen haben.
Mit der neuen Zuckermarktordnung, welche wir in den bilateralen Verträgen II mit dem Lebensmittelabkommen mit der EU ausgehandelt haben, ist es so, dass die Zuckerpreise ab 2009 auf das EU-Niveau fallen werden. Die Herausforderung für die Zuckerwirtschaft ist sehr gross, dass wir hier die hohen Kosten, die wir in unserem Umfeld haben, in Zukunft decken können. Wir werden also eine Ertragseinbusse von rund 70 Millionen Franken haben, und die gilt es aufzufangen.
Nun sind wir der folgenden Meinung: Wenn wir hier im Gesetz stehen haben, dass eine Mischfinanzierung zwischen den Produzenten und der Zuckerwirtschaft, also den Fabriken, vorgenommen werden kann, dann ist dies eine bewährte Lösung, welche es mit Vorteil noch weiterzuführen gilt. Die Finanzierung der Zuckerfabriken wird so oder so abnehmen, und die Flächenbeiträge an die Rübenpflanzer werden zunehmen. Wichtig scheint mir aber, dass das gesamte Volumen zugunsten der Zuckerwirtschaft aufrechterhalten werden kann.
Sollte nun - das ist anzunehmen - dieser Minderheitsantrag in diesem Rat nicht durchkommen, so haben wir eine Differenz zum Ständerat. Wir werden dann dort überprüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen Rübenfabriken und Produzenten geschehen soll. Es ist natürlich in der Praxis so, dass dann der Wettbewerb, das Preisdiktat der Fabriken gilt, dass 7000 Rübenproduzenten einem Unternehmen gegenüberstehen, das in seiner Preisbildung völlig frei ist. Davor haben wir Respekt. Wir werden sicher beim Ständerat darauf dringen, dass hier kein Missbrauch betrieben werden kann.
Zum Minderheitsantrag II (Gysin Remo): Es ist jetzt schon so, dass die Schwellenländer die Chance hätten, zu einem Zolltarif, welcher 75 Prozent tiefer ist, in die Industrieländer, auch in die Schweiz zu liefern. Leider stimmt hier die Qualität noch nicht. Wenn es in Bezug auf das WTO-Abkommen, die Hongkonger Beschlüsse, weitergeht, so haben diese Schwellenländer die Möglichkeit, ihren Zucker mängelfrei und ohne Zölle zu liefern. Was passieren wird, ist, dass die westlichen Nahrungsmittelunternehmen, also europäische, [PAGE 260] aber auch brasilianische, in diesen Ländern investieren werden. Es wird nicht so sein, dass dort die Bauern davon profitieren werden. Ich bin überzeugt, dass wir dank unserem guten Klima für Zuckerrüben, dank unserem Wasser, das wir zur Verfügung haben, die Pflicht haben, auch hier unseren Versorgungsbeitrag selbst zu leisten und nicht mit dem hohen Schweizerfranken der ärmsten Bevölkerung die Nahrungsmittel abzukaufen und den Zucker für die Ethanolproduktion wegzuschnappen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II abzulehnen.