Genner Ruth · Nationalrat · 2007-03-14
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Sie werden sich wundern, dass wir hier über Tierhöchstbestände bei Nutztieren debattieren, obwohl das in der Revision der "AP 2011" überhaupt nicht vorgesehen war. In der Tat wurde ein Antrag auf Streichung der Artikel 46 und 47 ohne Grund - und ich würde auch sagen: [PAGE 246] kurzsichtig und ohne Rücksicht auf Konsumentinnen- und Konsumentenanliegen - im Rahmen der Kommissionsbehandlung eingebracht. Materiell ist dieser Antrag unhaltbar, zumal - und das mussten wir nach der "Agrarpolitik 2007" feststellen - nach einem intensiven Lobbying der Schweineproduzenten die Tierhöchstbestände um 50 Prozent pro Betrieb erhöht worden sind. Die Tierhöchstbestände wurden bei den Schweinehaltern, bei den Schweineproduzenten, erhöht, wie auch die Bestände bei den Legehennen erhöht wurden, obschon sich die Geflügelhalter damals massiv für die Beibehaltung der bäuerlich geprägten Geflügelhaltung eingesetzt haben.
Die Streichung der Artikel 46 und 47 ist für die Landwirtschaft, für den Absatz der Produkte von grossem Nachteil. Ich möchte dazu drei Punkte hervorheben:
1. Der Landwirtschaft wird ein Verkaufsargument bezüglich der schweizerischen Herkunft weggenommen. Das ist ein wichtiges Argument, weil die Landwirtschaft bis jetzt immer beanspruchen konnte, sie produziere Tierprodukte im Rahmen kleinbäuerlicher Strukturen. Das ist etwas, was für die Konsumenten von grosser Bedeutung ist. Das ist auch etwas, wofür die Konsumentinnen bereit sind, mehr zu bezahlen, als sie für ein Produkt aus einer Grosstierhaltung bezahlen.
2. Wir sind besorgt, wenn die Tierhöchstbestände im Gesetz wegfallen, denn wir müssen annehmen, dass das nicht ohne Folge bleiben wird, dass bald entsprechend grosse Schweine- und Geflügelanlagen nach dem Vorbild von ausländischen Tierfabriken in Intensivlandwirtschafts-Sonderzonen betrieben werden. Dann entsteht auch grösserer Druck auf den Gewässerschutz und die Raumplanung. Diese Tierhöchstbestände sind eine verbleibende Bremse für eine bodenunabhängige Tierhaltung. Das macht uns enorm Sorge.
3. Die Bedeutung von Artikel 104 der Bundesverfassung zum Schutz und zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft wird natürlich untergraben, wenn wir diese zwei Artikel streichen. Das trifft genau wieder einen der positiven Punkte der schweizerischen Landwirtschaft. Die von der Verfassung und dem Landwirtschaftsgesetz geforderte Förderung von tierfreundlichen Haltungsformen steht einer Massentierhaltung, wie sie hier letztlich gefordert wird, diametral gegenüber.
Ich möchte Ihnen auch zu bedenken geben, dass Grossanlagen mit Tieren durch den starken Tier- und Futtermittelverkehr viel eher seuchengefährdet sind und dass auch die wirtschaftlichen Konsequenzen im Seuchenfall weit extremer wären als bei einem gut geführten bäuerlichen Betrieb. Solche Aspekte haben wir leider in den letzten Jahren, mindestens in Europa, gesehen, und wir möchten nicht eine solche Bedrohungslage haben.
Ich möchte auch noch einmal hervorheben, dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten ganz wesentlich ist, dass das Tierwohl bei der Tierproduktion und auch bei der Eierproduktion im Vordergrund steht, dass sie auch bereit sind, für diese Qualität zu zahlen. Die Bauern müssen gewärtigen, dass der Druck auf die Preise nicht ausbliebe, wenn dieser Artikel gestrichen würde; sie wären dann vermehrt dem knallharten Wettbewerb ausgesetzt.
Noch ein letzter Punkt: Es ist so, dass Anwohnerinnen und Anwohner von bäuerlichen Betrieben mit Tierproduktion keine Tierfabriken um ihre Wohnhäuser herum haben wollen, sei es wegen des Gestanks, sei es aber auch rein wegen des Anblicks.
Ich bitte Sie, hier bei den Tierhöchstbeständen zu bleiben, die Artikel 46 und 47 im Landwirtschaftsgesetz beizubehalten, nicht nur von der Bauernseite her zu denken, sondern auch vom Markt her und die Überlegungen der Konsumentinnen und Konsumenten bei Ihrem Entscheid mit einzubeziehen.