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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14

Wortprotokoll

Auch ich plädiere natürlich nochmals dafür, dass Sie dem Bundesrat und der Minderheit Fässler folgen und somit diese Zulage, wie das an sich schon mehrfach beschlossen und widerrufen worden ist, nun endlich streichen.

Wenn man die Milch aus silagefreier Produktion abliefert und damit den berühmten Rohmilchkäse produziert, wird damit zweifelsfrei ein Mehrwert geschaffen. Es ist ein Käse, der sich auch international, im Export, einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet hat. Die Rohmilchproduktion ist aber nicht eine gemeinwirtschaftliche Leistung, sondern eine klare marktwirtschaftliche Leistung, und sie wird entsprechend vom Markt auch honoriert. Wir haben in der Praxis - das wissen Sie - die Produktion von Milch, die für die Rohmilchkäseherstellung verwendet wird, etwa beim Gruyère oder beim Tête de Moine, tatsächlich honoriert, mit einem Preis, der 10 Rappen höher ist als in der Molkerei. Deshalb meine Frage: Weshalb soll der Staat das noch zusätzlich unterstützen? Herr Walter, wenn es darum ginge, zu sagen, es brauche jetzt für den Export, um die Marktchancen zu verbessern, eine Unterstützung, so könnte ich damit noch einverstanden sein. Aber dann wäre das erstens nicht eine Milchmarktstützung, sondern eine Marketingmassnahme, und zweitens wäre sie dann auch zu befristen, weil es ja nicht sein kann, dass dann über Jahre hinweg eine Marktstützung möglich wäre, immer mit der Begründung, man müsse damit die Exportchancen erhöhen. Insofern sind Sie hier also nicht konsequent.

Auch noch einmal zum Grundproblem in diesem Bereich: Wenn Sie die 15 Rappen für die Verkäsung und jetzt auch noch die 3 Rappen für die Siloverzichtszulage beschliessen, haben Sie in diesem Bereich 18 Rappen garantierten Milchpreis. Meine Frage: Ist das fair gegenüber anderen Verwertungsbereichen für Milch? Ist das im Gleichgewicht zur Verwertung im Bereich des Fleisches? Oder sagen Sie einfach, der Käse ist so wertvoll und so entscheidend, dass Sie gewillt sind, ihn gegenüber anderen Bereichen so stark zu bevorzugen? Wenn Sie das bejahen, müssen Sie dann auch beim Zahlungsrahmen konsequent sein, denn das kostet effektiv 30 Millionen Franken pro Jahr mehr. Es ist für mich nur zulässig, das zu tun, wenn Sie innerhalb des Zahlungsrahmens für Milch kompensieren. Das heisst somit aber auch Folgendes: Wenn Sie die Direktzahlungen beim Kuhbeitrag entsprechend kürzen, wird das auf Dauer zu einem tiefen Kuhbeitrag führen, und der wird auch wiederum abhängig sein von der Menge Milch, die produziert und zu Käse verwertet wird. Je nach Menge der Milch, die zu Käse oder Rohmilchkäse verarbeitet wird, haben Sie für Milchkühe also einen RGVE-Beitrag, der bei 100 oder noch tiefer liegt. Wenn der Markt spielt - Käse ist ein Exportschlager der Schweiz, und der Käseexport in die EU wird weiter ausbaubar sein -, braucht es nicht noch zusätzliche staatliche Leistungen; dann dürfen wir uns auf den Markt verlassen.

Deshalb beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates, der Minderheit zu folgen und somit auf die Streichung von Artikel 39 einzuschwenken.