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Binder Max · Nationalrat · 1999-12-21

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-21

Wortprotokoll

Grundsätzlich tun wir etwas Fragwürdiges. Die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986, die am 1. Januar 1987 in Kraft getreten ist, verlangt Lärmschutzmassnahmen, die 15 Jahre nach Inkrafttreten vollzogen sein sollten, d. h. bis Ende März 2002. Der Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle gleich sind, müsste auch für die Bahnen gelten. Faktum ist: Das Ziel kann vor allem wegen fehlender Finanzen nicht erreicht werden. Die gleiche Begründung könnte aber auch jeder Private geltend machen.

Was tun wir nun mit diesem Bundesbeschluss? Wir verlängern die Frist für die Bahnen. Gegenüber Privaten ist das, höflich gesagt, doch etwas stossend. Deshalb erachten wir es als richtig, mit geeigneten Massnahmen einen leisen Druck in Form von Ent- oder Belastung beim Rollmaterial aufzubauen.

Die Lärmsanierung der Bahnen besteht aus drei Elementen: Die erste Massnahme beinhaltet das Rollmaterial. Der Bundesrat beteuert in der Botschaft immer wieder, dass dies die wichtigste Massnahme ist. Es ist auch richtig, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen, also ihn gar nicht erst entstehen zu lassen. Die zweite Massnahme beinhaltet die baulichen Massnahmen an bestehenden ortsfesten Eisenbahnanlagen und die dritte Massnahme die Schallschutzmassnahmen an Gebäuden. In der Botschaft wird immer wieder erklärt, Priorität müsste die Sanierung an der Quelle, also die Sanierung des Rollmaterials haben. Wir meinen, das sei der richtige Ansatz.

In der Kommission hat man weitergehende Anträge bezüglich Rollmaterial abgelehnt. Es gab einen Antrag, der verlangte, dass der Lärmschutz bis 2005 vollständig vollzogen sein müsse. Es gab einen weiteren Antrag, der forderte, ab 1. Januar 2006 dürfe auf dem schweizerischen Eisenbahnnetz nur noch lärmsaniertes Rollmaterial verkehren. Beide Anträge waren der Kommission zu extrem. Sie sind in zeitlicher, aber auch in finanzieller Hinsicht nicht zu erfüllen.

Der Antrag der Minderheit Binder will nun ein Bonus-Malus-System einführen, d. h. beim Deckungsbeitrag sanierte Wagen entlasten und nicht sanierte belasten. Was beinhaltet der Trassenpreis? Es gibt einen Grundpreis, der auch den Mindestpreis enthält, den wir nicht antasten wollen, denn da würden wir die schwer beladenen und den leicht beladenen Wagen unterschiedlich behandeln. Das ist nicht unsere Meinung, sondern wir möchten ab 1. Januar 2006 beim Deckungsbeitrag einsetzen.

Damit besteht kein Zwang zur Sanierung bis zu einem festgesetzten Datum. Das wäre tatsächlich auch unsachlich. Sie müssen wissen, dass von acht Güterwagen, die in der Schweiz verkehren, sieben ausländische sind. Es besteht auch ein europaweites Sanierungsprogramm, und zwar bis Ende 2005. Das ist ein sehr anspruchsvoller Kalender, der allerdings nur einzuhalten ist, wenn die Finanzierung durch die EU oder deren Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Andernfalls würde diese Frist auch bis 2015 erstreckt.

In der Schweiz sind etwa 21 500 Güterwagen zu sanieren. Laut Auskunft von Unternehmen in der Schweiz wäre es in zeitlicher Hinsicht möglich, diese Wagen bis zum Jahr 2006 zu sanieren.

Der Antrag der Minderheit nimmt aber Rücksicht auf die Kapazitäten der Werkstätten. Er vergewaltigt diese also nicht zu einem Effort, den sie vielleicht nicht leisten können. Er nimmt Rücksicht auf die Möglichkeit, die Fahrzeuge überhaupt aus dem Verkehr zu nehmen, ohne dass die Einhaltung der Fahrpläne darunter leidet. Er nimmt aber auch Rücksicht auf die Finanzen; ich bin hier klar der Meinung, dass Verschiebungen zwischen den drei Massnahmen innerhalb des Kreditrahmens durchaus möglich sind.

Der Antrag der Minderheit ist auch in der verkehrspolitischen Landschaft nichts Neues; Sie kennen die Landegebühren für Flugzeuge auf unseren Flughäfen. Flugzeuge, welche die Umwelt stärker belasten, werden entsprechend höher belastet. Sie kennen auch die unterschiedlichen Belastungen von Lkw-Motoren im Zusammenhang mit der LSVA - Stichworte Euro 1, 2 und 3 -, die unterschiedlich belastet werden. Es geht also verkehrspolitisch nicht um etwas Neues, sondern um eine konsequente Weiterführung des Systems auch bei den Bahnen. Ziel ist es, das Lärmproblem effizient bei der Quelle anzupacken und damit Lärm schon gar nicht erst entstehen zu lassen.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Das Resultat in der Kommission war mit 11 zu 10 Stimmen sehr knapp ausgefallen; daraus ersehen Sie, dass doch eine starke Minderheit der Meinung ist, wir müssten hier diesen leisen Druck aufbauen, um damit auch den Anliegen der Bevölkerung gerecht zu werden. Insofern verstehe ich Frau Genner nicht, dass sie diesen Minderheitsantrag nicht mit unterzeichnet hat, vor allem nach dem Votum, das sie zu Artikel 2 abgegeben hat. Sie sagte zwar, man müsse die Bevölkerung effizient schützen. Unter Effizienz verstehe ich, dass man die Massnahmen möglichst schnell umsetzt und nicht erst in 15 Jahren.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen. Wenn nicht, werde ich persönlich die Vorlage ablehnen.