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Scherer Marcel · Nationalrat · 2007-03-14

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

Stellen Sie sich vor, Kollege Lustenberger dürfte höchstens 180 Türen pro Jahr produzieren, obwohl er die Späne richtig entsorgt, obwohl er die Sozialauflagen alle erfüllt, aber er dürfte nicht mehr als eine halbe Arbeitskraft beschäftigen. Das ist nämlich die Grösse, die wir jetzt bei der Schweinemast haben. Oder stellen Sie sich vor, Kollege Markus Hutter dürfte gesetzeshalber in all seinen Werkstätten höchstens fünf Autolifte haben - stellen Sie sich diesen Blödsinn vor -, obwohl er Alteisen und Altöl usw. redlich entsorgt. Einer der Beweggründe, warum diese Gesetzesbestimmung beizubehalten wäre, wäre, dass er Werkstätten mit nur einem Lift konkurrenziert. Oder stellen Sie sich vor, Kollege Wandfluh dürfte nur 100 000 Ventile anfertigen, weil im Berner Oberland nur Familienbetriebe geduldet würden. Katastrophal, würden alle hier drin sagen, vor allem jene, denen die Arbeitsplätze in der Schweiz am Herzen liegen.

Genauso unvorstellbar, genauso absurd und genauso katastrophal waren die Artikel 46 und 47 im Landwirtschaftsgesetz. Nun hat die WAK mit grosser Mehrheit diesen Unsinn entsorgt. Die Höchstgrenzen bei der Schweinehaltung entsprechen einer halben bis einer Arbeitskraft. Wer von Tierfabriken spricht, ist unglaubwürdig. Betriebe werden bei der Unterstützung der Mehrheit nicht ins Unermessliche wachsen. Ein Zitat aus der "Neuen Luzerner Zeitung" vom Präsidenten des Bauernverbandes: "Auch ohne Limiten der Höchstbestände sind in der Schweiz keine Tierfabriken zu erwarten." Wichtige Begrenzungen wie Gewässerschutz, Umweltschutz, Tierschutz, Raumplanung, Luftreinhalte-Verordnung, Einkommenslimiten bei den Direktzahlungen - all diese Einschränkungen geben Gewähr, dass Betriebe nicht ins Unermessliche wachsen werden. Dass in der Schweizer Landwirtschaft auch nach der Reform keine Tierfabriken entstehen werden, ist wohl allen klar. Mit der Streichung dieser Artikel helfen Sie mit, die landwirtschaftliche Gesetzgebung etwas zu entschlacken. Die Umgehung der Auflage ist offensichtlich, das wurde auch von Herrn Weyeneth schon gesagt: Landwirte schliessen sich zusammen, um die Höchstgrenze zu umgehen.

Noch ein Wort zur Imagefrage: Niemandem in diesem Saal käme es in den Sinn, bei der Milchwirtschaft von Imageschaden zu sprechen, obwohl die Betriebe immer grösser werden und diese Limiten für die Rindviehproduktion nicht gelten. Niemand käme darauf, von Imageschaden zu sprechen, wenn ein unternehmerischer Bauer fünf Hektaren Reben oder zehn Hektaren Obstbäume bewirtschaften würde.

Diese Streichung ruft keine Kosten hervor, da solche Betriebe nicht zu den grossen Bezügern von Direktzahlungen gehören, im Gegenteil: Bund und Kantone würden von überflüssiger Administration entlastet.

In der Kommission haben die CVP-Vertreter mit einer Ausnahme dieser Streichung zugestimmt. Die FDP-Vertreter haben in der Kommission einstimmig für die Mehrheit gestimmt, und auch die Vertreter der SVP in der Kommission haben mit einer Ausnahme zugestimmt. Dies alles hat die SVP-Fraktion grossmehrheitlich, bei einigen Gegenstimmen, bewogen, die Mehrheit zu unterstützen.

Ich rufe Sie auf und bitte Sie: Kehren Sie der rückwärtsgerichteten Landwirtschaft den Rücken! Stimmen Sie für mehr unternehmerische Freiheiten! Stimmen Sie für eine Landwirtschaft mit Zukunft! Die jungen, dynamischen Bauern werden es Ihnen danken.