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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-03-14

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, mit der "Agrarpolitik 2011" zugleich das Zollgesetz zu ändern und damit der Mehrheit der Kommission zu folgen. Es geht, wie Herr Walter gesagt hat, um die beschleunigte Zulassung des erleichterten passiven Veredelungsverkehrs. Ich verstehe eigentlich nicht, dass Herr Walter dagegen ist, denn es ist ausgerechnet die produzierende Landwirtschaft, die davon profitieren würde.

Wir haben in der Tat am 18. März 2005 das Zollgesetz revidiert. Es tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Beim neuen Zollgesetz haben wir um die Erleichterung des Veredelungsverkehrs gerungen. Sowohl der aktive wie der passive Veredelungsverkehr werden zollmässig liberalisiert. Das verbessert die Produktionsbedingungen im Inland, stärkt den Wirtschaftsstandort und soll zugleich die Bedingungen im Markt für die Konsumentinnen und Konsumenten verbessern. Beim aktiven Veredelungsverkehr werden Rohstoffe aus dem Ausland erleichtert in die Schweiz eingeführt, hier verarbeitet und dann als Verarbeitungsprodukte wieder ausgeführt. Davon profitiert die einheimische Verarbeitungsindustrie. Beim passiven Veredelungsverkehr werden schweizerische Rohstoffe ins Ausland ausgeführt und dann als Verarbeitungsprodukte wieder eingeführt. So wird beispielsweise Rahm ausgeführt und dann die Butter wieder eingeführt, und das zu erleichterten Zollbedingungen, denn beim heutigen Regime haben Sie eine doppelte Zollbelastung. Oder einheimisches Getreide wird ausgeführt, im Ausland gemahlen und kommt dann als Mehl wieder zurück. Es ist klar, diese zollmässige Liberalisierung beim passiven Veredelungsverkehr dient der schweizerischen Landwirtschaft, die ihre Produkte besser absetzen kann, und dann dient er den Konsumentinnen und Konsumenten über billigere Verarbeitungsprodukte, z. B. eben Butter aus Schweizer Rahm.

Wir haben damals beschlossen, die beiden Liberalisierungsschritte ungleich zu machen. Beim aktiven Veredelungsverkehr gilt die Liberalisierung bereits mit Inkraftsetzung des Zollgesetzes auf den 1. Mai 2007, beim passiven Veredelungsverkehr, von dem vor allem dann die Konsumentinnen und Konsumenten, und aber auch die Bäuerinnen und Bauern profitieren, erst ab 2012. Damit schützen wir in der Interessenabwägung einseitig die einheimische Verarbeitungsindustrie gegenüber den einheimischen Produzentinnen und Produzenten, die noch bis 2012 Gefangene der restriktiven Zollbestimmungen bleiben. Die lange Übergangsfrist hat weitere Nachteile, indem die notwendigen Anpassungen der einheimischen Verarbeitungsindustrie unnötig hinausgezögert werden. Auch das schadet wiederum dem Standort Schweiz.

Ich bitte Sie deshalb, machen Sie einen zweiten Schritt in Richtung Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz, sorgen Sie dafür, dass der erleichterte passive Veredelungsverkehr, der dem Absatz der einheimischen Produkte dient, ebenfalls baldmöglichst eingeführt werden kann.

Stimmen Sie der Änderung des Zollgesetzes zu, sodass wir ab 2009 auch die erleichterten Bedingungen für den Veredelungsverkehr haben!