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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2000-09-19

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Am 14. Juni 1995 hat Nationalrat Walter Frey eine Parlamentarische Initiative eingereicht, mit der er die Einsetzung eines unabhängigen Sonderbeauftragten verlangte, der über die Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR in der Schweiz Klarheit schaffen sollte. In der Begründung wurde vor allem ausgeführt, dass sich auch die Schweiz mit dieser Schattenseite ihrer jüngsten Vergangenheit befassen müsse, einerseits weil sie von historischer Bedeutung sei, andererseits aber auch, um Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen.

Heute steht nun in unserem Rat der vom Nationalrat verabschiedete Bundesbeschluss über die Untersuchung des Verhältnisses der Schweiz zur ehemaligen DDR zur Diskussion. Die Mehrheit unserer Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen, auf den Bundesbeschluss nicht einzutreten. Es sprechen vor allem drei Gründe dagegen:

1. Die Auseinandersetzung eines Landes mit seiner Geschichte, auch mit der neuesten, ist notwendig und eine permanente Aufgabe, dies ist unbestritten. Eine andere Frage bleibt aber, ob es zweckmässig ist, für einen bestimmten Sektor der jüngsten Vergangenheit sozusagen eine staatlich angeordnete Geschichtsschreibung einzuleiten. Dass die Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg durch unabhängige Experten durch den Staat angeordnet wurde, mag in diesem Fall richtig, angemessen und zweckmässig gewesen sein. Bevor nun weitere ähnliche Abklärungen durch unabhängige Experten eingeleitet werden, müssen wir uns aber grundsätzlich fragen, ob dies der richtige Weg zur Aufarbeitung der Vergangenheit ist.

Ihre Kommission für Rechtsfragen bezweifelt es. Heute sprechen wir über das Verhältnis der Schweiz zur DDR. Frau Hollenstein forderte eine unabhängige Expertenkommission zur Aufklärung des Verhältnisses der Schweiz zu Südafrika. Übermorgen fordert irgendein Vorstoss die Abklärung des Verhältnisses der Schweiz zu Chile.

Die Kommissionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass es grundsätzlich falsch ist, wenn der Staat sich laufend in die historische Wahrheitsfindung einmischt. Vom Staat angeordnete Aufarbeitungen, wie das angeführte Beispiel zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, sollten eine Ausnahme bilden. Wie führte doch Herr Bundesrat Koller vor dem Nationalrat aus: "Auch der Bundesrat hat sich damit nicht leicht getan, weil in einem freiheitlichen Staat natürlich jede amtliche Geschichtsschreibung irgendwie suspekt ist." (AB 1999 N 91) Eine staatlich angeordnete Geschichtsschreibung bleibt es auch, wenn im Bundesbeschluss die Unabhängigkeit und die Weisungsungebundenheit der Experten postuliert wird.

Unsere Kommission findet, dass der Staat der historischen Forschung gute Rahmenbedingungen bieten soll, so dass die Geschichte unseres Landes auch ohne staatliche Verordnung aufgearbeitet werden kann, und dies nicht nur für einen bestimmten Sektor.

Die für die Schweiz einschlägigen Stasi-Akten befinden sich zur Hauptsache in Deutschland. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Akten bereits heute zu wissenschaftlichen Zwecken eingesehen werden können.

Hand aufs Herz: Der Vorstoss datiert aus dem Jahre 1995. Ging es damals nicht vor allem um einen politischen Hintergrund und weniger um alleinige historische Interessen? Einmal gibt es einen pauschalen Faschismusverdacht, ein andermal persönliche Beziehungen zu irgend einem Regime, und übermorgen wird vielleicht das Verhältnis der Schweizer Wirtschaft zu diesem oder jenem Staat das Thema sein.

2. Die vorgesehene Untersuchung beinhaltet auch eine Regelung zur Akteneinsicht, die einen ausserordentlich weit gehenden Eingriff in grundrechtlich geschützte Positionen Privater darstellt. Diese Spezialregelung würde für den Bereich des Untersuchungsgegenstandes die geltende Archivregelung sowie das heute für die Bearbeitung von Personendaten massgebende Datenschutzgesetz durchbrechen. Die Kommission findet es falsch, wenn wir die Sperrfristen des Archivs und den Datenschutz, die wir bei jeder Gelegenheit hochhalten, immer wieder aufheben und unterlaufen. Die Regelung gerade in diesen Rechtsbereichen strebt immer ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Einzelnen, des Persönlichkeitsschutzes und den Interessen des Staates an der Abklärung irgend einer Frage an.

3. Es ist unbestritten, dass sich die Aktivitäten der Stasi auch gegen unseren Staat gerichtet haben. Dies muss uns beschäftigen. Damit ist auch das Sicherheitsinteresse der Schweiz angesprochen. Mit dem Fall der Berliner Mauer hat sich auch die Situation für unsere Bundespolizei und den Nachrichtendienst geändert. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass diese Stellen über jene Instrumente verfügen - dies gehört zu ihrem Grundauftrag -, die es ihnen erlauben, die Vergangenheit zu analysieren und daraus die notwendigen Schlüsse für die künftige Arbeit zu treffen.

Fragen wir uns bei dieser Gelegenheit doch auch, worin heute die aktuelle Bedrohung der Schweiz liegt. Wir sind heute mit einem ganz anderen Bedrohungsbild konfrontiert. Der Bericht Brunner zeigt, dass heute auch unser Land vor allem durch die organisierte Kriminalität bedroht wird. Nicht nur rückwärts gewandt, sondern vor allem auf das aktuelle Bedrohungsbild gerichtet, braucht es erhebliche Anstrengungen des Staates.

[PAGE 509] Dies sind die wesentlichen Gründe, die zum Nichteintretensantrag der Mehrheit geführt haben. Wir ersuchen Sie, diesem zuzustimmen. Zur Motion 97.3606 werde ich mich später äussern, weil wir alles schön der Reihe nach nehmen.