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preparatory:AB 72599

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Die FDP hat das Projekt NFA von Anfang an unterstützt und durch ihre Bundesräte auch massgebend geprägt. Der NFA ist sowohl ein Föderalismusprojekt als auch ein Effizienzprojekt. Mit diesem Schlüsselprojekt, welches in der Volksabstimmung vom November 2004 mit deutlichem Mehr angenommen wurde, wurde die tiefgreifendste Föderalismusreform in der Bundesverfassung seit der Gründung unseres Bundesstaates vorgenommen. Ein Effizienzprojekt ist der NFA, weil sich der Bund vermehrt auf seine Kernaufgaben wird konzentrieren können, die Kantone mehr Handlungsspielraum und die Steuerzahler mehr Leistung pro Franken erhalten. Damit die Ziele des NFA erreicht werden, ist ein Umdenken auf allen Stufen erforderlich, beim Bund und bei den Kantonen, sowohl in den Verwaltungen und Exekutiven als auch in den Parlamenten. Die Möglichkeiten des neuen Systems sollten von Anfang an konsequent ausgeschöpft werden. Das heisst, dass die Ausführungsgesetzgebung im Sinne der Verfassung zu erfolgen hat. Es heisst aber auch, dass die Ausführungsgesetzgebung einzig und allein die Verfassungsbestimmungen umzusetzen hat und dass nicht auch noch andere wünschbare materielle Gesetzesänderungen vorgenommen werden.

Die FDP bedauert, dass die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen nicht gründlicher ausgefallen ist. Unsere Fraktion fordert deshalb, dass die Entflechtung von Aufgaben konsequent fortgesetzt wird. Wir erwarten auch, dass sich die neue Aufgabenteilung positiv auf das Bundesbudget auswirken wird. In der Botschaft zur Ausführungsgesetzgebung wird insbesondere bezüglich der personellen Auswirkungen des NFA eine eher defensive Haltung an den Tag gelegt. Die FDP erwartet spätestens im ersten Wirksamkeitsbericht eine konkrete Darstellung der Effekte des NFA auf den Voranschlag und das Bundespersonal.

Wir gehen davon aus, dass der NFA positive gesamtwirtschaftliche Auswirkungen haben wird. Diese Tendenz zeichnet sich auch in einem Gutachten ab, welches die [PAGE 1201] volkswirtschaftlichen und finanzpolitischen Auswirkungen quantifizieren soll. Die ersten Ergebnisse dieser Arbeit sind in der Botschaft wiedergegeben.

Die FDP-Fraktion lehnt den Rückweisungsantrag der Minderheit selbstverständlich ab. Die Forderungen, welche sich aus dem mit der Rückweisung verbundenen Auftrag ergeben, wurden in der Kommission samt und sonders abgelehnt. Die Linke scheint immer noch nicht begriffen zu haben, dass 64 Prozent der Bevölkerung im November 2004 dem NFA zugestimmt haben. Das ist ein klarer Auftrag an das Parlament, die Verfassungsbestimmungen umzusetzen, und zwar im Geist eben dieser Verfassungsbestimmungen; dazu gehören insbesondere die Grundsätze der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz. Dem widersprechen die gebetsmühlenartig wiederholten Anträge auf Zentralisierung und Harmonisierung. Der NFA ist ein Gesamtwerk mit Gesamtwirkung. Dementsprechend ist die Ausführungsgesetzgebung in einen referendumspflichtigen Mantelerlass gekleidet. Mit der Rückweisung würde der gesamte Zeitplan auf den Kopf gestellt; denn sowohl Bund als auch Kantone arbeiten seit Jahren darauf hin, dass die NFA-Reform auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden kann.

Beim Lamento des CVP-Sprechers in Bezug auf diese ehrgeizige Zielsetzung hat vermutlich auch ein wenig das Zuger Herzblut nachgewirkt, was wir ja verstehen; aber dieses Ziel ist in Anbetracht der grossen Vorarbeiten, die hier parallel geleistet werden, wirklich erreichbar. Das Ziel ist weiterzuverfolgen, und sachfremde Motive dürfen nicht verhindern, dass es erreicht wird. Denn gerade der Rückweisungsantrag ist im Grunde genommen nichts anderes als eine grundsätzliche Ablehnung des NFA.

Im Namen der FDP-Fraktion ersuche ich Sie um Eintreten und Ablehnung des Rückweisungsantrages.