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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2006-09-19

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, Absatz 4 von Artikel 4 aufzuheben. Ich möchte das begründen.

1. Grundsätzlich ist es suboptimal, wenn Sie in einem Gesetz konkrete, fixe Zahlen nennen.

2. Eine genaue Zahl, hier 100 000 Franken, führt zu falschen Anreizen. Die Antragsteller werden versucht sein, genau den Minimalbetrag zu erreichen, unter Umständen eben auch dann, wenn es nicht nötig ist. Gerade auf solche Anreize wollte man beim NFA verzichten.

3. Die neue Regelung, wie sie in Artikel 4 Absätze 1 bis 3 und hier besonders in den Absätzen 2 und 3 vorgeschlagen wird, gibt dem Bund ausreichend Möglichkeiten, auch ohne administrativen Mehraufwand Bagatellbeiträge nicht sprechen zu müssen. Es ist klar: Für den Bund mag ein Schwellenwert verlässlicher bzw. sicherer sein, aber für die Kantone würden negative Anreize gesetzt. Gerade diese will der NFA andernorts überall beseitigen.

Ich behaupte, dass der Antrag NFA-konform ist. Wenn wir Absatz 4 ersatzlos aufheben, passiert weder beim administrativen noch beim finanziellen Aufwand etwas Systemwidriges.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.

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