Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-19
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-19
Wortprotokoll
1. Wenn ein Sozialplan nötig werden sollte, handelt es sich um eine klassische Finanzhilfe und nicht um eine Abgeltung. Im Falle von Finanzhilfen wählen wir in allen Gesetzen immer die Kann-Formulierung. Man sollte es hier eigentlich auch so handhaben.
2. Es ist so, dass die Umfänge eines solchen Sozialplanes dann natürlich auch budgetrelevant sind. Letztlich ist es klar Ihre Aufgabe, die Budgethoheit wahrzunehmen und entsprechende Beträge, wenn sie anfallen, im Rahmen des Globalbudgets zu sprechen. Das spricht auch für die Fassung der Kommissionsmehrheit.
Gestatten Sie mir einen Hinweis auf das Thema, von dem wir hier sprechen. Wir sehen vor, dass es bei der Übertragung der Verantwortung in die Hände des Bundes beim Personal einen Abbau von 590 auf 250 Mitarbeitende geben wird. Dieser Prozess ist schon im Gang, und zwar unter Ausnützung der natürlichen Fluktuation - ähnlich übrigens, wie wir es auch mit den Entlastungsprogrammen tun. Nun ist es aber nicht so, dass die Mitarbeitenden, die vom Abbau von 590 auf 250 Personen betroffen sind, dann einfach ihre Stellen verlieren. Da gibt es vielmehr verschiedene Transfers, die nötig sind. Einerseits braucht es in den Kantonen weiterhin Personal für die Netzvollendung. Das wird noch während einiger Jahre der Fall sein, ich habe das vorhin schon gesagt. Andererseits wird ein Teil dieses Personals in die Verantwortung des Astra, also zum Bund, überführt. Auch dort entsteht dann ein entsprechender Personalbedarf.
Weil diese Dinge sich doch viel weniger dramatisch abspielen, als es auf den ersten Blick aussieht, sind wir gar nicht sicher, ob es überhaupt zu einem Sozialplan kommen wird. Möglicherweise wird das gar nicht nötig sein. Aber wenn es dann doch in einzelnen Fällen dazu kommt, dann besteht auch kein Zweifel, dass der Bund für diese Mitarbeitenden eine Lösung suchen wird. Dann wird das im Rahmen des Budgets geschehen, als Finanzhilfe, und dafür eignet sich jeweils die sogenannte Kann-Vorschrift.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Sie bittet, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
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