Goll Christine · Nationalrat · 2006-09-19
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
In dieser Ausführungsgesetzgebung soll ein Prozentsatz für die Bundesbeiträge an die AHV und IV festgesetzt werden, der noch gar nicht definitiv festgelegt werden kann. Das war für uns eben auch der Ausgangspunkt: Wenn dieser Prozentsatz im Gesetz festgeschrieben werden soll, dann muss auch transparent sein, weshalb er in dieser Höhe festgeschrieben wird. Tatsache ist, Herr Lustenberger, dass der Bund heute einen Beitrag von 20 Prozent an die AHV und die Hälfte, nämlich einen Beitrag von 50 Prozent, an die IV bezahlt. Neu soll das jetzt gemäss dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Kommissionsmehrheit 19 Komma irgendetwas Prozent für die AHV sein und für die IV 37 Komma irgendetwas Prozent, noch viel tiefer. In den Übergangsbestimmungen, die ja nicht umstritten sind, wird klar und deutlich festgehalten, dass dieser Prozentsatz erst mit dem dritten Gesetzespaket definitiv festgelegt werden kann. Dort wollen wir eben transparent wissen, weshalb dieser Prozentsatz definitiv so und nicht anders festgelegt werden soll.
Letzte Woche hat ebenfalls hier in Flims der Schweizer Branchenverband von Institutionen für Menschen mit Behinderung (Insos) getagt. Man hat den Vernehmlassungsentwurf zum dritten Gesetzespaket kritisch unter die Lupe genommen und stellt fest, dass eben diese Zahl, die heute gemäss der Fassung der Mehrheit falsch in diesem Gesetz festgeschrieben würde, ja lange ein gutgehütetes Geheimnis war und mit der Veröffentlichung des Entwurfes für das dritte Gesetzespaket offiziell geworden ist. In diesem dritten Gesetzespaket wird eben bei der IV von 37,62 Prozent gesprochen. Das ist nicht genug. Klar ist aber auch, dass dieser Entwurf für das dritte Gesetzespaket, der noch in der Vernehmlassung ist, noch nicht definitiv ist. Es geht hier also wirklich vor allem um die Transparenz.
Ich bitte Sie deshalb, an der ursprünglichen Fassung des Bundesrates festzuhalten und so vorzugehen, wie es von Anfang an festgelegt war; dass nämlich der definitive Prozentsatz erst dann festgeschrieben wird, wenn alle Fakten auf dem Tisch sind. Das wird beim dritten Gesetzespaket der Fall sein.