Schenker Silvia · Nationalrat · 2006-09-20
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Auch in diesem Artikel geht es wieder darum, einen gewissen einheitlichen Standard zu definieren, der für alle EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger gelten soll, egal, in welchem Kanton sie wohnen. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, "die Vergütung" - wie es im Gesetz heisst - "auf im Rahmen einer wirtschaftlichen und zweckmässigen Leistungserbringung erforderliche Ausgaben" zu beschränken. Damit sind wir einverstanden, wie das Frau Goll auch vorhin ausgeführt hat. Nach Meinung der Minderheit sollen die Kantone aber nicht die Möglichkeit erhalten, einen bestimmten Typ von Kosten einfach auszuschliessen. Es ist zu befürchten, dass bei dieser Freiheit für die Kantone in Zeiten der Finanzknappheit bei den Kantonen - diese Zeiten sind fast ständig - der Katalog der zu vergütenden Kosten zusammengestrichen werden kann.
In der Debatte wurde gesagt, dass das Misstrauen gegenüber den Kantonen nicht gerechtfertigt sei. Der Antrag der Minderheit basiert nicht auf einem unbegründeten Misstrauen, sondern auf unseren Erfahrungen. Schauen Sie zum Beispiel die Entwicklung der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) an. Diese Richtlinien setzen einen Massstab für die Ausrichtung von Sozialhilfe fest. Wenn die Kantonsbudgets unter Druck sind, nützen die Kantone den Spielraum, den sie haben, und kürzen die Beiträge. Wir befürchten, dass bei den Ergänzungsleistungen Ähnliches passieren wird.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, die Minderheit Goll zu unterstützen und damit mindestens den Katalog der Leistungen, den die Kantone zu erbringen haben, verbindlich festzulegen. Wie gesagt: Die Kantone haben immer noch den Spielraum, die Leistungen nach wirtschaftlichen Kriterien zu gewähren.
Ich bitte Sie auch, in den Leistungskatalog gemäss dem Einzelantrag Bruderer die ärztlich angeordneten Badekuren aufzunehmen und diese hier aufzuführen. Diese wurden nämlich unbeabsichtigt vergessen.