Huber Gabi · Nationalrat · 2006-09-20
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Die Minderheit II plädiert bei Artikel 66 Absatz 2 KVG für die Fassung des Ständerates.
Sie enthält eine zweiteilige Formel. Diese zweiteilige Formel, dass der Bundesbeitrag einem Viertel der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 30 Prozent der schweizerischen Wohnbevölkerung und der Anzahl der Versicherten nach Artikel 65a Buchstabe a entsprechen soll, beruht auf einer Einigung zwischen Bund und Kantonen. Auch wenn der Mehrheitsantrag materiell dem Entwurf des Bundesrates entspricht, fehlt ihm eben der Bezug auf die Mitverantwortung der Kantone. Heute gibt es Kantone, welche für bis zu 65 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen ausrichten, andere richten diese für weniger als 30 Prozent aus. Mit der zweiteiligen Formel sind sie gefordert, sich anzupassen. Diese 30 Prozent werden von den Kantonen denn auch als politische Zielmarke wahrgenommen. Wenn man einfach einen Bundesbeitrag von 7,5 Prozent verankert, bleibt das Zustandekommen nicht nachvollziehbar.
Aus diesen Gründen ersuchen wir Sie, hier dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.