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Studer Heiner · Nationalrat · 2006-09-20

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

Ich musste während der bisherigen Debatte immer in Richtung meines Kollegen Bortoluzzi schauen, weil ich jetzt sehr gespannt bin, was er dann im Namen der Kommission dazu sagt, dass man seinen Antrag ablehnen sollte. So, wie ich ihn kenne, wird er auch das rhetorisch eloquent tun - oder es vielleicht seiner Kollegin überlassen.

Nun, worum ist es jetzt gegangen? Ich habe die Begründung von Kollege Baader Caspar gehört - und nun diese Zusatzfragen. Wir haben am falschen Ort - schlicht am falschen Ort - eine Ideologiedebatte. Wir müssen doch bei jeder Gesetzgebung entscheiden, welche Instrumente wofür richtig und sinnvoll sind. Hier geht es ja wirklich um einen begrenzten Auftrag, um das Beschwerderecht dieser Organisationen: Zehn Jahre müssen diese bestehen und gesamtschweizerisch anerkannt sein. Es geht ja nur um die Anerkennung von Institutionen, also nicht um weitere Dinge. Und die Kompetenzordnung wird entgegen allen anderen, die gesprochen und das anders gesagt haben, ja nicht geändert: Wer Beschwerde macht, entscheidet ja nicht, sondern das muss da beim Entscheid mit einbezogen werden. Ich gehe davon aus, dass alle, die bei den verschiedenen Gesetzgebungen grundsätzlich für das Beschwerderecht sind, hier eben zustimmen, dass dies aber auch viele andere tun, wie jetzt Kollege Walter Müller, der gerade differenziert argumentiert und gesagt hat, hier könne man zustimmen und den anderen Kampf dann dort wieder aufnehmen, wo er sich dann wirklich stellt.

Auch sonst - ich werde bei diesem Gesetz auch nur einmal sprechen -, auch bei Artikel 10 ist es sachlich richtig, dass wir diese Fachkommission für den begrenzten Auftrag so haben.