Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-09-25
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-09-25
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zum Rückweisungsantrag Wäfler. Es ist eher ungewöhnlich, dass mit einem Einzelantrag die Rückweisung eines Geschäftes beantragt wird, dem die Kommission unisono zugestimmt hat und bei dem eigentlich keine grossen Differenzen sichtbar waren und sind. Es ist aber wahrscheinlich der Vorzug eines neueren Ratsmitgliedes, dass es die Möglichkeit hat, sich die Strukturen, in welchen wir die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs bestreiten, ein erstes Mal oder wieder einmal à fond durch den Kopf gehen zu lassen. Wenn man das macht, stellt man fest, dass wir unseren öffentlichen Verkehr aus verschiedensten Töpfen finanzieren. Dadurch gewinnt die Finanzierung bestimmt nicht an Transparenz und ebenso wenig an Übersichtlichkeit. Dieser Antrag ist daher vielleicht auch ein Anstoss, sich in Zukunft die Vielzahl von Ressourcen für den öffentlichen Verkehr einmal durch den Kopf gehen zu lassen, und zwar unvoreingenommen und ausserhalb der eingeschlagenen Wege. Es muss nicht unbedingt so sein, dass wir auf diesen Wegen, wie sie im letzten Jahrzehnt eingeschlagen worden sind - je einzeln aus den entsprechenden Problemstellungen heraus - so weiterfahren müssen. In dieser Hinsicht ist der Antrag Wäfler ein guter Gedankenanstoss.
Ich möchte dazu noch sagen: Sein Rückweisungsantrag richtet sich ja keineswegs gegen die drei Projekte. Es soll auch keine Blockade entstehen. Aber der Hinweis, dass unsere Finanzierung des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich anders aufgegleist werden müsste, sollte doch gehört werden.
Nachdem alle Fraktionen dem Antrag der Kommission, auf die Vorlage einzutreten, und der Summe, die hier für die nächsten vier Jahre gesprochen werden soll, zustimmen, gehe ich davon aus, dass der Rückweisungsantrag Wäfler keine Chance hat. Deshalb spreche ich auch noch zur Sache selbst.
Die Leistungsvereinbarungen - darüber besteht kein Zweifel - sind sicher eine gute Sache und haben sich jetzt zweimal grundsätzlich bewährt. Sie sind ja eine Folge der Bahnreform 1 und haben tatsächlich die erwarteten Vorteile gebracht, nämlich mehr Flexibilität und Planungssicherheit, vor allem für die SBB, aber auch mehr Verlässlichkeit für den Bund - einzig natürlich mit der Einschränkung, dass der Bund leider kein so verlässlicher Partner war, wie es ursprünglich vorgesehen war und wie wir es gehofft hatten. Die Übungen, die wir mit den Entlastungsprogrammen bei solchen Vereinbarungen durchführen müssen, helfen den Leuten, die mit diesem Instrument umgehen müssen, wenig. Sie helfen aber auch jenen wenig, die an und für sich über eine längere Zeit Planungssicherheit und klare Verhältnisse wünschen und brauchen.
Aus unserer Sicht ist an diesem Zahlungsrahmen - wenn wir alle Projekte wie vorgesehen in diesem Rahmen halten - grundsätzlich nichts zu beanstanden. Die Erfahrungen mit Leistungsvereinbarungen sind gut, und wenn der Rat das Geschäft nicht zurückweist, werden wir den entsprechenden Anträgen der Kommission mindestens mehrheitlich ebenfalls zustimmen.