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Binder Max · Nationalrat · 2006-09-25

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-25

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion stimmt der Leistungsvereinbarung und dem Zahlungsrahmen für die Jahre 2007 bis 2010 einstimmig zu. Nach der Rückweisung der Bahnreform 2 basiert die Finanzierung der SBB weiterhin auf unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen. Nun liegt uns heute die dritte Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB seit Inkrafttreten der Bahnreform von 1999 vor. Diese Leistungsvereinbarung ist das Resultat einer gemeinsamen Einigung zwischen Bund und SBB auf die von den SBB bis 2010 zu erreichenden Ziele. Wir können sie inhaltlich nicht beeinflussen, wir können sie auch nicht verändern. Aus unserer Sicht ist das allerdings auch gar nicht nötig. Im Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen werden die vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel beschlossen.

Die SVP-Fraktion stellt fest, dass sich das Instrument der Leistungsvereinbarung gut bewährt hat, dass die beiden vorausgegangenen Leistungsvereinbarungen viel allgemeiner gehalten waren und dass die vorliegende Leistungsvereinbarung doch einige auch aus unserer Sicht positive Änderungen enthält. Auf den ersten Blick zeigt sich allerdings, dass die laufende Vereinbarung für die Jahre 2003 bis 2006 lediglich 20 Artikel aufweist, die uns vorliegende für die Jahre 2007 bis 2010 aber 34 Artikel enthält. Da könnte man zuerst sagen: Der schlanke Staat lässt grüssen. Das Gegenteil ist der Fall. Bei genauerem Studium sieht man, dass der Grund darin besteht, dass die einzelnen Artikel infolge der Analyse der ersten beiden Leistungsvereinbarungen nun viel präziser, damit verständlicher und vor allem auch transparenter formuliert sind. So werden wesentliche Ziele und Bestandteile der Bestellung, also alle für beide Partner relevanten Inhalte, in den entsprechenden Artikeln verankert; das im Gegensatz zur laufenden Leistungsvereinbarung, wo diese Ziele und Bestellungen nur in der bundesrätlichen Botschaft erwähnt wurden. Unsere Fraktion begrüsst vor allem die konkretere Beschreibung des bei den SBB bestellten Leistungsangebotes. Einen weiteren positiven Aspekt sehen wir in den genauer und besser definierten Abläufen des Controllings der Infrastrukturfinanzierung durch den Bund.

Der Zahlungsrahmen 2007-2010 in der Höhe von 5,88 Milliarden Franken orientiert sich denn auch am aktuellen Finanzplan des Bundes. Damit können die mit den SBB vereinbarten Ziele erreicht werden. In diesem Zusammenhang begrüssen wir die strenge Prioritätensetzung, nach welcher die Projekte aufgenommen wurden. Wir nehmen auf der anderen Seite auch Kenntnis davon, dass die Wünsche der Kantone einen Rahmen von 6,5 Milliarden Franken erfordert hätten. Diese Zusatzwünsche sollen jedoch über andere Finanzierungsinstrumente finanziert werden; gemeint ist hier vor allem der Infrastrukturfonds oder ZEB, die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur.

Fazit: Mit der Leistungsvereinbarung, die uns heute vorliegt, wird ein bewährtes Instrument mit vernünftigen, aber auch notwendigen Verbesserungen weitergeführt. Der Zahlungsrahmen entspricht dem Finanzplan und respektiert die Kürzungen, die im Wesentlichen im Entlastungsprogramm 2003 vorgenommen wurden.

Deshalb beantragt Ihnen die SVP-Fraktion Zustimmung.

Noch ein Wort zum Rückweisungsantrag Wäfler: Herr Aeschbacher, wenn es tatsächlich um die Übersicht, um die Transparenz der Finanzierung sämtlicher Verkehre geht, welche die öffentliche Hand auf Bundes-, Kantons- und Gemeindestufe tätigt, dann bin ich mit Ihnen sogar einverstanden. Ich glaube kaum, dass es heute in der Schweiz noch den Mann oder die Frau gibt, der oder die den völligen Durchblick bei diesen ganzen Finanzierungsströmen hat. Wir haben schon lange eine Gesamtschau gefordert, die genau das zeigen würde; man hat uns immer wieder vertröstet. In diesem Sinn muss ich zum Rückweisungsantrag sagen: guter Gedanke zur richtigen Zeit, aber zum falschen Objekt. Deshalb werden wir den Rückweisungsantrag ablehnen.

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