preparatory:AB 72822
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-09-25
Wortprotokoll
In der Tat handelt es sich bei der Leistungsvereinbarung um einen Vertrag. Weil es ein Vertrag ist, kann ihn eine Partei nicht einfach einseitig abändern. Deswegen haben Sie nur die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Würden Sie Nein sagen, könnten Sie selbstverständlich die entsprechenden Wünsche damit verbinden. Wir müssten dann mit unserem Vertragspartner über diese Wünsche verhandeln und sehen, ob sie übernommen werden können oder nicht. Das ist der Grund, dass Herr Wäfler zu Recht - also aus seiner Position; ich meine jetzt nicht inhaltlich, sondern formal - zum Mittel des Rückweisungsantrages greift. Er möchte die drei Grossprojekte, die jetzt im Infrastrukturfonds platziert sind, hier behandelt haben.
Dazu möchte ich Folgendes sagen: Beim Infrastrukturfonds stehen wir unmittelbar vor dem Abschluss; ich hoffe doch sehr, dass wir die Vorlage in dieser Session bereinigen können. Das ist auch sehr notwendig, weil auch diese Vorlage zeitkritisch ist, und zwar gerade im Hinblick auf diese drei Grossprojekte. Was den Durchmesserbahnhof Zürich angeht, ist es so, dass wir eigentlich schon im nächsten Jahr einen Teil vorfinanzieren müssen. Wir haben dazu eine Lösung gefunden und können sie nur dann anwenden, wenn das Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds dieses Jahr noch bereinigt wird. Dann kann das noch in das Budget der SBB aufgenommen werden, sonst nicht mehr.
Diese ganze Übung neu aufzugleisen und diese drei Projekte hier in der Leistungsvereinbarung zu platzieren ist rein theoretisch denkbar; wir haben früher selbst auch daran gedacht, ich sage gar nicht, dass das dumm sei. Aber wir haben jetzt diesen Weg auch aus zeitlichen Gründen gewählt. Würde man das wieder aufbrechen, gäbe es eine grosse zeitliche Verzögerung, und die Realisierung des Durchmesserbahnhofs Zürich - an dem Ihnen offenbar auch gelegen ist, sonst hätten Sie den Antrag nicht gestellt - würde dann verzögert.
Ich muss auch sagen, dass es nicht einfach möglich wäre, den Betrag gewissermassen in diese Vorlage zu zügeln, denn er ist im Infrastrukturfonds nach anderen Kriterien ausgerechnet. Dort geht es ja um den Agglomerationsverkehr, und im Infrastrukturfonds wird nur derjenige Teil geregelt, der den Agglomerationsverkehr, nicht aber jener, der den Fernverkehr betrifft. Nun sind aus einer früheren Leistungsvereinbarung schon 100 Millionen Franken an diesen Durchmesserbahnhof bezahlt worden. Der Rest würde mit dem Betrag des Infrastrukturfonds in der künftigen ZEB-Vorlage - früher hiess das Gesamtschau, jetzt heisst es "zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur" (ZEB) - finanziert.
Ich ersuche Sie, jetzt auf diesem Gleis zu bleiben, sonst gibt es Verzögerungen.