Binder Max · Nationalrat · 2006-09-25
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-25
Wortprotokoll
Auch diese Vorlage ist geprägt von der Rückweisung der Bahnreform 2, die damals letztlich auch auf Antrag der SVP-Fraktion erfolgt ist. Deshalb ist es nur konsequent, wenn wir heute einstimmig auf diese Vorlage eintreten. Das heisst allerdings nicht, dass wir im Detail der ständerätlichen Vorgabe folgen wollen. Beim entscheidenden Artikel 1 folgen wir dem Entwurf des Bundesrates, also einem Kredit in der Höhe von 600 Millionen Franken. Sollte der Antrag der Mehrheit von 920 Millionen Franken zum Beschluss des Plenums werden, lehnen wir die Vorlage in der Gesamtabstimmung ab. Zudem unterstützen wir bei Absatz 1bis die Minderheit Laubacher.
Frau Teuscher oder Frau Allemann - ich weiss nicht mehr, wer es gesagt hat -, es heisst dort natürlich nicht, dass wir Strecken stilllegen, sondern es heisst, dass wir überlegen, ob wir für allenfalls stillzulegende Strecken noch wertvermehrende Investitionen tätigen wollen. Das ist ein weitsichtiger Antrag, dem Sie unbedingt folgen müssen. Es gibt nämlich unter Umständen Strecken und Linien, die durch ein Busangebot viel besser erschlossen würden als allenfalls durch die Schiene. Aber das ist nicht Ihre Ideologie, das verstehe ich.
Unser Vorgehen besagt nicht, dass wir uns der grossen Bedeutung der Privatbahnen, die den öffentlichen Verkehr vorwiegend und überwiegend auch in Randregionen sicherstellen, nicht bewusst wären. Sie erfüllen in unserem Lande eine wichtige Aufgabe. Es ist auch nicht so, dass wir den Mittelbedarf nicht anerkennen würden, den es braucht, damit die Bahnen auch künftig sicher verkehren können.
Der Bundesrat, das hat Herr Hämmerle auch erwähnt, schreibt in seiner Botschaft in der Übersicht, dass das Niveau der zur Verfügung stehenden Mittel mittel- und langfristig für Substanzerhaltung wie auch für Erweiterungsinvestitionen nicht ausreichen werde. Wenn keine Änderungen eintreten würden, könnten mittelfristig aus Sicherheitsgründen Streckenschliessungen nicht ausgeschlossen werden. Herr Bundespräsident Leuenberger hat allerdings im Ständerat etwas völlig anderes gesagt. Ich werde das dann aber erst bei der Behandlung von Artikel 1 zitieren. Wenn dem tatsächlich so wäre, dann hätten, wie ich doch meine, einige Unternehmungen ihren Unterhalt in der Vergangenheit etwas vernachlässigt oder wären ihrer Sorgfaltspflicht vielleicht auch etwas nachlässig nachgekommen.
Herr Hämmerle, es wäre immerhin katastrophal, wenn die Rhätische Bahn uns am nächsten Mittwoch demonstrieren müsste oder würde, dass sie sich in einem maroden Zustand befindet. Das wurde einmal in der Kommission gesagt, es hiess, die RhB befinde sich in einem maroden Zustand. Ich glaube, das wäre wirklich katastrophal, wenn sie das tun müsste oder würde. Ich glaube aber nicht, dass sie in einem solchen Zustand ist, und sie ist es auch nicht. In diesem Sinn haben Sie also als Bündner für die Rhätische Bahn keine allzu grosse und gute Werbung gemacht.
Wir verlangen schon seit einigen Jahren eine Gesamtschau in Bezug auf die Finanzierung aller Verkehrsträger durch Bund, Kantone und Gemeinden sowie private Unternehmen. Dazu gehören selbstverständlich Investitionen in die Substanzerhaltung, in die Anlagesicherheit, aber auch in Erweiterungen und in den Betrieb. Ich weiss tatsächlich nicht, und ich wiederhole mich jetzt, ob es in diesem Land noch jemanden gibt, der bei dieser ganzen Finanzkonstruktion den absoluten Durchblick hat. Man hat uns bezüglich der Gesamtschau immer wieder vertröstet - sie liegt bis heute nicht vor.
Auch bei diesem Geschäft wird angekündigt, es sei ein Bericht zum Zustand der Privatbahnen zu erwarten. Ein entsprechendes Postulat hat der Ständerat einstimmig verabschiedet. Hier auch ein Appell an die Verwaltung: Dieser Bericht muss möglichst schnell erstellt werden. Ich bin der Meinung, dass dies aufgrund der Forderungen der KTU nicht allzu schwer ist. Über den Zustand seines Unternehmens informiert zu sein, das gehört für mich zum Alltagsgeschäft. Ich jedenfalls gehe davon aus, dass sich die KTU sicher seriöse Überlegungen in dieser Richtung gemacht haben. Deshalb wäre es jetzt falsch, in Unkenntnis und ohne den nötigen Zwang einen höheren Betrag zu sprechen, als der Bundesrat vorschlägt. Eine Anpassung aufgrund gesicherter Zustandserfassung könnte sicher im Rahmen der Bahnreform 2 erfolgen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur BLS sagen: Die BLS respektive die Umwandlung des der BLS gewährten Baukredites von 800 Millionen Franken in ein bedingt rückzahlbares Darlehen als zweite Vorlage der Botschaft steht heute nicht zur Debatte, wie das irrtümlich Herr Jermann gesagt hat. Dieser Bundesbeschluss wurde von der Kommission aufgrund eines SVP-Rückweisungsantrages nicht zurückgewiesen - das ist entscheidend -, sondern zurückgestellt. Deshalb steht er heute nicht zur Diskussion. Unsere Kritik an dieser Vorlage ging damals dahin, dass diese nicht ganz unbedeutende Vorlage - es geht immerhin um die Umwandlung eines Kredites in der Höhe von 800 Millionen Franken - in der Botschaft ungenügend und für uns völlig intransparent behandelt wurde. Wir werden das in einer späteren Phase in [PAGE 1310] der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen wieder diskutieren und Ihnen dann vorlegen.
Zu den Minderheitsanträgen äussere ich mich dann im Rahmen der Detailberatung. Die SVP-Fraktion wird in diesem Geschäft einstimmig für Eintreten stimmen.