Binder Max · Nationalrat · 2006-09-25
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-25
Wortprotokoll
Mit dem Antrag der Minderheit II bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen. Die Aussagen in der Botschaft und die Aussagen des Verkehrsministers im Ständerat könnten widersprüchlicher nicht sein. Ich erinnere an das, was ich beim Eintreten zur Aussage auf Seite 3898 der Botschaft, also in der Übersicht, gesagt habe. Als Wiederholung heisst es auf Seite 3925: "Sollte mittelfristig keine Möglichkeit gefunden werden, diese unabdingbaren Investitionen mit zusätzlichen Bundes- oder Kantonsmitteln zu ermöglichen, so bleibt nur eine Anpassung der Grösse des Eisenbahnnetzes an die verfügbaren Mittel." Ich glaube, wir müssen uns nichts vormachen. Im Klartext heisst das, dass gewisse Strecken allenfalls stillgelegt werden. Auf der anderen Seite hat der Kanton Graubünden - ich erwähne das nicht, weil wir in Graubünden sind, sondern weil mir das gerade einfällt - offenbar ohne weiteres Mittel, um zum Beispiel in ein nicht zukunftsträchtiges Projekt wie die Porta Alpina zu investieren. Das erstaunt mich doch einigermassen.
Herr Bundespräsident Leuenberger hat in der Debatte zu diesem Geschäft im Ständerat am 21. Juni dieses Jahres entgegen den Aussagen in der Botschaft wörtlich gesagt: "Was ich aber dennoch sagen will: Die Sicherheit ist gewährleistet, und der grosse Renovationsbedarf, den Herr Escher erwähnt hat, wird dann im Zusammenhang mit den Anträgen, die im Gefolge der zurückgewiesenen Bahnreform 2 kommen, ein Thema sein. Es ist richtig, dass vor allem im Kanton Graubünden bei Brücken und Tunnels ein ausserordentlicher Bedarf besteht. Aber es ist nicht so, dass die Sicherheit nicht gewährleistet wäre und dass die Geschwindigkeit heruntergesetzt werden müsste und dass samstags und sonntags Brücken und Tunnels wegen dieser 600 Millionen gesperrt werden müssten." (AB 2006 S 577) Ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Bundespräsident, auch heute noch verantwortungsvoll zu dieser Aussage stehen.
Wir stellen fest, dass sich der Einsatz der 600 Millionen Franken auf absolut Unerlässliches beschränken muss. Das ist uns klar. Die Sicherheit der Anlagen und damit der Fahrgäste muss erste Priorität haben. Vor diesem Hintergrund werden mit diesem Kredit wohl kaum Erweiterungsbauten finanziert werden können. Deshalb - ich wiederhole mich auch hier - ist der Bericht über den Zustand der Infrastrukturen bei den Privatbahnen, der ja vom Ständerat verlangt wird, möglichst schnell zu erstellen. In Kenntnis dieser Analyse kann der Bundesrat unter Berücksichtigung verschiedenster Überlegungen und Kriterien eine Vorlage vorlegen, die das weitere Vorgehen im Sinne einer klaren Prioritätenordnung festlegt. Ohne diesen Kenntnisstand, und den haben wir heute nach unserer Meinung nicht, ist es unverantwortlich, den Kredit aufzustocken. Der Bericht muss auch als Grundlage für die künftige Beratung der Bahnreform 2 dienen.
Ich bitte Sie also, der Minderheit II und damit - das ist noch viel wichtiger - dem Bundesrat zuzustimmen.