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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2006-09-26

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-26

Wortprotokoll

Es erstaunt natürlich, wenn heute die Schlachtung der sogenannt heiligen Kuh, gemeint ist die Zweckbindung der Mineralölsteuer, teilweise glorifiziert wird. Denn in Volksabstimmungen wurden genau solche eindeutigen Zweckänderungen mehrmals abgelehnt, letztmals beim Avanti-Gegenvorschlag. Überdies ist nicht so klar, ob die Vorlage allen verfassungsmässigen Vorgaben entspricht. Nur bei grosszügiger Auslegung soll dies der Fall sein.

Das Hauptziel des Infrastrukturfonds liegt bekanntlich darin, die heutige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu verstetigen und planbarer zu machen. Die Finanzierung steht also im Mittelpunkt. Gerade diese gilt es in zwei Punkten genauer unter die Lupe zu nehmen.

1. Zur Ersteinlage: Es wird festgehalten, dass auch die Ersteinlage mit der Schuldenbremse kompatibel sei. Bei verbuchungsbedingten Zahlungsspitzen könne vom Prinzip des ausgeglichenen Haushaltes abgewichen werden, heisst es in der Botschaft. Meine Fragen an den Bundespräsidenten: Wo sind die zeitlich begrenzten verbuchungsbedingten Zahlungsspitzen, wenn gemäss der Tabelle "Simulation Infrastrukturfonds 2008-2027" die Fondsliquidität in den ersten fünf Jahren massiv über den Ausgaben liegt? Wo liegen bei den geplanten Ausgaben generell die Zahlungsspitzen, oder [PAGE 1326] irritiert die jährliche durchschnittliche Fondseinlage von 890 Millionen Franken? Haben wir in den ersten zehn Jahren tatsächlich Zahlungsspitzen?

Nach dem neuen Rechnungsmodell gemäss Finanzhaushaltgesetz steht das Prinzip der zeitlichen Abgrenzung im Zentrum. Das heisst konkret, dass zeitliche Abgrenzungen materiell zu erfolgen haben - das ist ein kaufmännischer Grundsatz - und nicht liquiditätsmässig. Insofern steht die Ersteinlage quer in der Landschaft bezüglich Transparenz und Kostenrechnung, wie wir das in der Debatte um das neue Finanzhaushaltgesetz diskutiert haben.

2. Zur Verzinsung: Es ist doch merkwürdig, wenn durch die Ersteinlage in den ersten fünf Jahren eine überhöhte Liquidität geschaffen und diese dann noch auf dem Kapitalmarkt beschafft werden soll. Hier drängt sich eine Verzinsung geradezu auf. Meine Frage an den Bundespräsidenten: Stimmt es, dass die zweckgebundenen Mittel in der Vergangenheit unverzinst anderweitig eingesetzt wurden?

Mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells soll die interne Leistungsverrechnung bundesweit gelten. Haben wir hier, Herr Bundespräsident, bereits die grosse Ausnahme? Ich erinnere daran, dass bei der internen Verrechnung der Marktmiete oder Kostenmiete - oder dessen, was dann auch immer verrechnet wird - die Kapitalkosten auch verzinst werden.

Ich fasse zusammen: Die finanzpolitischen Ungereimtheiten stehen im Widerspruch zu den Diskussionen um das neue Rechnungsmodell und um das neue Finanzhaushaltgesetz. Um diese Ungereimtheiten auszuräumen, ist zumindest die Ersteinlage zu verzinsen. Nur so schaffen wir wenigstens in einem Bereich Transparenz im Sinne des neuen Rechnungsmodells. Wenn die Verzinsung richtig erfolgt, wie wir das bei den Mieten eben auch haben, kann der Fonds in der Konsequenz auch aufgestockt werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die entsprechenden Anträge zu unterstützen.