Bieri Peter · Ständerat · 2000-09-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-20
Wortprotokoll
Es ist natürlich etwas schwierig, nach dieser formellen Diskussion einen inhaltlichen Aspekt zur Sprache zu bringen. Ich tue das trotzdem, da es mir wichtig scheint, dass wir uns auch bezüglich des Inhaltes im Klaren sind. Ich nehme dazu auch aus der Sicht des Agronomen Stellung - ich bin Agronom -, der zudem im Fachbereich der Tierproduktion tätig ist.
Bekanntlich sind im Nationalrat aus dem Kreis der Landwirtschaft massive Bedenken gegen die Forderung laut geworden, dass die Tiere auf Gesetzesebene nicht mehr als Sache betrachtet werden sollen. Ich habe im Vorfeld zur heutigen Debatte versucht, dieser Thematik etwas auf den Grund zu gehen und mich auch zu vergewissern, inwieweit diesen Bedenken der Landwirtschaft Rechnung getragen werden soll. Dass Tiere tatsächlich keine Sache sind, weiss wahrscheinlich niemand besser als unsere Landwirte selbst, welche täglich mit Tieren arbeiten und nicht selten auf Gedeih und Verderb vom Wohl ihrer Tiere abhängig sind, gerade weil diese für sie einen Produktionsfaktor darstellen.
Dass Tiere keine Sache sind, äussert sich bei Tierhaltern in sprachlicher Hinsicht auch darin, dass zum Beispiel Grosstiere heute noch in jedem Betrieb und in jedem Herdenbuch einen eigenen Namen tragen. Auch lässt sich immer wieder feststellen, dass mancher Entscheid, veterinärmedizinische, zum Teil auch teure Massnahmen vorzunehmen, oft nicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht gefällt wird, sondern aufgrund einer emotionalen Bindung ans Tier.
Tiere sind aber auch keine Menschen. Eine Vermenschlichung von Tieren ist nicht nur sachlich und ethisch falsch, sie erweist sich den Tieren gegenüber letztlich auch als nicht richtig. Zu Recht will die vorliegende Initiative denn auch dem Tier einen eigenen Rechtsstatus zwischen Mensch und Sache zuweisen. Dies hat auch der ursprüngliche Initiant, alt Nationalrat Loeb, so gewollt. Ich verweise dabei auch auf seine diesbezüglichen Ausführungen. Wichtig scheint mir indes, dass die vorliegende Initiative nicht das Tierschutzgesetz betrifft und auch die heutige Haltung der Nutztiere davon nicht betroffen wird. Das Tierschutzgesetz soll separat revidiert werden, und diese Revision wird in erster Linie im Bereich der Heimtiere Neuerungen mit sich bringen. Bei dieser Gelegenheit darf auch auf die Arbeit der Geschäftsprüfungskommission unseres Rates hingewiesen werden, die bei ihrer Inspektion auf den gesetzlichen Handlungsbedarf im Bereich der Tierethik hingewiesen hat. Letztlich darf auch auf unsere Verfassung verwiesen werden, welche einen eigenen Tierschutzartikel enthält und welche auch die Würde der Kreatur - von Pflanzen und Tieren - nennt und ihr einen besonderen Wert zumisst.
Ich habe im Vorfeld zur heutigen Debatte auch Gespräche mit dem Präsidenten der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte und mit Vertretern der Landwirtschaft geführt. Während die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte das Anliegen der Initiative vollumfänglich unterstützt - nicht zuletzt mit der Zielsetzung, die von ihr mitlancierte Volksinitiative dann zurückziehen zu können -, ist in der Landwirtschaft nur dann Zustimmung vorhanden, wenn damit nicht die tierische Produktion durch zusätzliche Vorschriften und Auflagen verteuert wird.
Ich verstehe diese Bedenken, zumal sich die Landwirtschaft bereits heute in einer finanziell schwierigen Lage befindet. Da ich aber auch aus dem nun vorliegenden Text entnehme, dass die Nutztierhaltung nicht direkt betroffen ist, kann ich der Initiative und den darin geäusserten Anliegen zustimmen. Es wäre nicht zuletzt für das Image der Landwirtschaft schlecht, hier Nein zu sagen, würde doch leichthin der Eindruck erweckt, der einzelne Bauer betrachte das Tier als reine Sache. Dass dem nicht so ist, kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus sicher bezeugen.
Wenn ich deshalb dieser Initiative zustimmen kann, dann unter den beiden Vorbehalten, dass sich für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung keine zusätzlichen Auflagen ergeben, die über die heutigen gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, und dass sich damit auch keine finanziellen Mehrbelastungen für die Tierhalter ergeben. Ich fordere die Kommission und den Bundesrat dazu auf, diesem Versprechen auch nachzuleben. Etwas anderes würde heute von der Landwirtschaft nicht verstanden und würde wahrscheinlich auch zu einiger Opposition führen.
Anpassungen in der Haltung und im Umgang mit Nutztieren sind im Tierschutzgesetz zu regeln. Das hat nicht hier, sondern in der geplanten Revision zu geschehen. Unter Berücksichtigung der erwähnten Vorbehalte kann man hier auch aus der Sicht der Landwirtschaft zustimmen.
Nach dieser beruflich bedingten Betrachtungsweise möchte ich kurz auf zwei Artikel hinweisen. Es sind die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen im Obligationenrecht, Artikel 42 Absatz 3 und Artikel 43 Absatz 1bis. Hier besteht meiner Meinung nach die Gefahr, dass im Falle der Verletzung eines Tieres und der damit verbundenen Heilungskosten oder allenfalls bei der Tötung eines Tieres unter Umständen erhebliche Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen über die anfallenden und die zu bezahlenden Kosten entstehen könnten. Die im Vorstoss vorgesehene gesetzliche Regelung erkennt diese Problematik bereits, wenn es etwa heisst, dass nur "im Rahmen von Treu und Glauben" Heilungskosten für ein Tier zu entgelten seien und dass auch die Entschädigung beim Tod eines Tieres "angemessen" zu erfolgen habe.
Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass dies bei Uneinigkeit zwischen dem Besitzer des Tieres und dem Verursacher eines Schadens bzw. seiner Haftpflichtversicherung im konkreten Fall zu sehr lange dauernden Streitigkeiten führen kann. Es ist insbesondere schwierig, den immateriellen Schaden festzulegen, und es kann auch grosse [PAGE 531] Diskussionen darüber geben, inwieweit veterinärmedizinische Untersuchungen, Heilungen, Operationen usw. durchgeführt werden können.
Ich möchte doch zu bedenken geben, dass die Veterinärmedizin heute auf einem sehr hohen Stand ist, dass auch Hunden und Katzen künstliche Gelenke eingebaut werden können. Wenn die Kosten von einem Schadenverursacher schliesslich vollumfänglich übernommen werden sollten, kann es zu ganz erheblichen Summen kommen. Gleiches kann auch gesagt werden, wenn ein Tier z. B. durch ein Auto getötet wird und dann der emotionale Wert eines Tieres abzugelten ist. Auch da ist grosse Vorsicht am Platz. Denjenigen, die dieses Gesetz dann umzusetzen haben, möchte ich raten, sich dieser Situation doch wirklich auch bewusst zu sein, damit wir nicht in einen Bereich von Unsicherheiten und möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen geraten.
Aus der Sicht der Landwirtschaft, die hier wenig betroffen ist, und in Anbetracht der Einschränkungen und Vorbehalte zum Text möchte ich Sie bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.