Lexipedia

Lang Josef · Nationalrat · 2006-09-27

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit II ist mit dem Antrag der Minderheit I (Widmer) bezüglich des Bedürfnisnachweises identisch. Es gibt keinen Grund, jemandem, der weder Sportschütze noch Jäger, noch Sammler ist, eine Waffe zu erlauben, ausser er oder sie braucht diese, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlichen Gefährdung zu schützen.

In Klammern: Bei der Frage von Herrn Freysinger, auf die ich geantwortet habe, habe ich mit Bezug auf eine tatsächliche Gefährdung geantwortet und nicht mit Bezug auf einen allgemeinen Fall. Das richtete sich jetzt an Ihren Bundesrat.

Die Erschwerung des Waffenerwerbs für Nichtsportler, Nichtschützen und Nichtsammler kann die Zahl der Waffen verkleinern und damit die Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Der Antrag der Minderheit II unterscheidet sich vom Antrag der Minderheit I, weil er verlangt, dass ausnahmslos alle Personen beim Antrag auf einen Waffenerwerbsschein einen ausdrücklichen Erwerbsgrund angeben müssen. Die Formulierung der Minderheit II ist mit der ursprünglichen Formulierung des Bundesrates identisch. Der Grund, dass man im Rahmen der Schengen-Debatte von dieser Formulierung abgewichen ist, war ein fauler und zudem unnötiger Kompromiss gegenüber der Schützenlobby. Dieser Kompromiss ist nicht nur inhaltlich fragwürdig, er ist es auch sprachlich. Hören Sie sich mal den Satz, den wir im Unterschied zum Antrag der Minderheit I infrage stellen, genau an: "Die Person, die den Waffenerwerbsschein für eine Feuerwaffe nicht zu Sport-, Jagd- oder Sammelzwecken beantragt, muss den Erwerbsgrund angeben." Grammatikalisch heisst das nichts anderes, als dass bei Sport-, Jagd- oder Sammelzwecken kein Erwerbsgrund angegeben werden muss. Da gibt es überhaupt nichts zu deuten. Diese Formulierung des Gesetzes ist das Produkt politischen Opportunismus und ist falsch. Übrigens hat damals Herr Bundesrat Blocher Ähnliches gesagt.

Es würde natürlich Schengen widersprechen, wenn Schützen, Jäger und Sammler keinen Erwerbsgrund angeben müssten, und jetzt sagt man einfach, die Tatsache, dass sie ihre Mitgliedschaft angeben, sei der Erwerbsgrund. Wir fordern die Rückkehr zur ursprünglichen bundesrätlichen, unmissverständlichen Formulierung aus vier Gründen:

1. Gesetze sollen klar und genau formuliert sein.

2. Besonders schützen- oder jägerfreundliche Kantone werden mit einer unklaren Formulierung zu einer unsorgfältigen Bewilligungspraxis verleitet.

3. Es ist sehr einfach, Mitglied eines Schützenvereins zu werden und damit gleichsam automatisch einen Erwerbsgrund zu bekommen.

4. Die symbolische Bedeutung der geltenden Formulierung lautet: Schützen sind bessere Bürger und deshalb bevorzugt zu behandeln.

Schützen sind weder bessere noch schlechtere Bürger, deshalb sind sie praktisch und symbolisch gleich zu behandeln wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger.