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Lang Josef · Nationalrat · 2006-09-27

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Zuerst zwei Vorbemerkungen: Herr Vaudroz, es stimmt, ich habe mich in der Abstimmung in der Kommission zu diesem Gesetz am Schluss der Stimme enthalten. Ich werde mich auch heute der Stimme enthalten, weil dieses Gesetz Fortschritte bringt, nicht genügende, aber es bringt Fortschritte. Deshalb stimmen wir nicht dagegen. Wenn ich vorher im Eintretensvotum die kritischen Einwände gebracht habe, geschah das nicht, wie Herr Vaudroz in einer rhetorischen Frage unterstellt, aus medialen Gründen, sondern weil es nicht meine Aufgabe ist, die positiven Fortschritte dieses Gesetzes zu betonen; meine Aufgabe ist es, die kritischen Einwände anzubringen.

Herr Engelberger, ich habe diese kritische Haltung zur Waffengesetzgebung seit 35 Jahren.

Der Minderheitsantrag Recordon, den die grüne Fraktion unterstützt, bedeutet kein Waffenverbot, aber er bedeutet - Herr Bundesrat Blocher hat es angesprochen - eine Konzeptänderung, nämlich den Wechsel von einer Missbrauchs- zu einer Gebrauchsgesetzgebung. Hätten wir die Einschätzung, dieser Antrag hätte eine Chance, hätten wir diese Forderung sinnvollerweise mit einem Rückweisungsantrag verknüpft, aber wir wissen, dass dieser Antrag keine Chance hat. Er dient aber dazu, gewisse Fragen zu klären. Wir wollen nicht, dass die positiven Seiten, die Fortschritte dieses Gesetzes durch einen Rückweisungsantrag auf die lange Bank geschoben werden.

Wir sind uns auch bewusst, dass - hier spreche ich unter anderem Herrn Theophil Pfister an, mit dem ich schon darüber gesprochen habe - das Recht des gemeinen, allerdings vermögenden Mannes, eine Waffe zu haben, historisch durchaus eine fortschrittliche Funktion hatte. Hätte sich in der Schweiz der Absolutismus durchgesetzt, würden wir diese Diskussion jetzt nicht führen. Deshalb bin ich froh, dass wir diese Diskussion führen können. Ich bin mir auch bewusst - am Samstag ist ein zweiseitiger Artikel aus meiner Feder in der "Aargauer Zeitung" erschienen -, dass die Schützenvereine bei der Erringung dieses Bundesstaates sehr wohl ihre Verdienste hatten. Aber wir wissen, dass das, was einmal fortschrittlich war, rückschrittlich werden kann. Diese alteidgenössische Verknüpfung von Waffe und Würde - insbesondere von männlicher Würde - hat, vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, immer mehr ihre Kehrseite gezeigt.

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Staatspolitisch gesehen heisst das: Dass in der Schweiz Frauen derart spät zu Bürgerinnen wurden, hat damit zu tun, dass die Bürgerschaft mit dem Tragen bzw. Besitzen von Waffen verbunden war. Das zeigte sich symbolisch bei der Appenzeller Landsgemeinde, wo der Degen quasi der Eintrittsausweis war. Ein anderer Nachteil dieser alteidgenössischen Tradition zeigt sich im Privaten. Die Verknüpfung von Waffe und männlicher Würde führt immer mehr dazu, dass Männer ihre scheinbar oder wirklich verletzte Würde oder Ehre wiederherstellen wollen, indem sie die Waffe - ein Ehreninstrument, und das ist nicht nur die Pistole - einsetzen. Das werden Ihnen alle Psychologen bestätigen.

Das Problem ist: Warum wirkt sich das in letzter Zeit negativer aus als früher? Hier kommt eine weitere gesellschaftliche Änderung hinzu. Erstens: Die soziale Kontrolle über Waffen - und die soziale Kontrolle allgemein - hat abgenommen. Das macht natürlich den privaten Waffenbesitz gefährlicher. Zweitens: Die Waffe ist nicht mehr das Tabu, das sie früher einmal gewesen ist; das macht sie auch gefährlicher. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen, die sich in der nächsten Zeit verschärfen werden, weil die Individualisierung der Gesellschaft weitergeht, sind wir für einen Paradigmen- und Konzeptwechsel. Heute können wir das postulieren, irgendwann morgen haben wir eine Chance, diesen Antrag realpolitisch einzubringen.