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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-09-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-09-28

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen den Antrag der Minderheit auch zur Ablehnung.

Ich muss hier ein bisschen weiter ausholen, weil das Thema einer tripartiten Konferenz eine Vorgeschichte hat. Das Anliegen ist eigentlich ein altes. Heute geht die grossmehrheitliche Meinung davon aus, dass das Anliegen der engen vertikalen Zusammenarbeit berechtigt ist, dass aber in diesem Gesetz keine Parallelkonferenz zur vorhandenen tripartiten Agglomerationskonferenz festzulegen ist. Ich erinnere daran, dass Herr Ständerat Stadler im Jahre 2003 ein Postulat mit folgendem Text eingereicht hat: "Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit den Kantonen und den Gemeinden die Einsetzung einer der Agglomerationskonferenz ähnlichen Konferenz für die Entwicklung des ländlichen Raumes und der Berggebiete ins Auge zu fassen." Der Bundesrat hat dieses Postulat entgegengenommen und Modelle entwickelt, die dann in die Vernehmlassung geschickt wurden. In 88 von 97 Stellungnahmen wurde die Meinung des Bundesrates bestätigt, dass vorerst keine Parallelkonferenz einzurichten sei. Die Evaluation der Arbeit der heutigen tripartiten Agglomerationskonferenz sei abzuwarten, bevor entschieden werde, wie die vertikale Kooperation weitergeführt werden solle. Vier Fünftel der Kantone, die ja für eine solche Konferenz entscheidend wären, haben diese tripartite Konferenz abgelehnt.

Die SP hat auch damals schon in der Vernehmlassung die Schaffung einer tripartiten Konferenz gefordert und dabei vor allem argumentiert, dass sich die Agglomerationskonferenz nicht mit Fragen der ländlichen Entwicklung belasten solle. Es stellt sich bei diesem Minderheitsantrag daher schon die Frage, ob das ein konstruktiver Vorschlag für das Berggebiet oder eher eine Massnahme zur Aussonderung [PAGE 1390] der Probleme ländlicher Entwicklungen ist. Ich weiss es nicht, aber ich bin überzeugt, dass dieser Antrag weiter geht als das Postulat Stadler, weil in diesem Postulat verankert ist, dass eine tripartite Konferenz zum ländlichen Raum und zu den Berggebieten die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden organisiert.

Stellen Sie sich nun vor, dass neben der üblichen und eingespielten Verwaltungszusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen und den Neuerungen, die z. B. durch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mit diesen Programmvereinbarungen dazukommen, jetzt auch noch organisatorische Anweisungen einer tripartiten Konferenz für die Umsetzung der Regionalpolitik mit einfliessen müssten. Wir sind effektiv der Meinung, die Evaluation abzuwarten. Der Gesetzentwurf sieht primär eine enge organisatorische Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mit den vorhandenen Ressourcen und Instrumenten vor. In Artikel 20 wird zudem dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, auch darüber hinausgehende Vorkehrungen zu treffen. Damit sollte man es im Moment bewenden lassen.

Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit abzulehnen.