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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2006-09-28

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-28

Wortprotokoll

Offenbar ist der Rat am letzten Tag der zweiten Sessionswoche noch am Packen, sonst wären vermutlich mehr Personen da. Ich hoffe, dass weitere dazustossen werden.

Wir beraten das vorliegende Bundesgesetz über Regionalpolitik als Zweitrat. Der Ständerat hat diese Vorlage am 19. Juni 2006 behandelt und einstimmig verabschiedet. Die Neuausrichtung der Regionalpolitik ist zweigeteilt. Sie besteht aus der vorliegenden gesetzlichen Grundlage und einer Vorlage mit einem Mehrjahresprogramm 2008-2015 mit den entsprechenden Kreditbeschlüssen. Ständerat und Nationalrat haben in der letzten Session die Verlängerung der Finanzierung in der bisherigen gesetzlichen Grundlage bis 2008 beschlossen. Bezüglich der Finanzierung soll die Geltungsdauer des Gesetzes eben bis 2008 verlängert werden.

Die neue Regionalpolitik ist auch wegen dem neuen Finanzausgleich nötig. Dieses Gesetz soll den Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen regeln und benachteiligte Regionen wirtschaftlich fördern. Aber auch wirtschaftliche Veränderungen führen dazu, dass neue gesetzliche Grundlagen für die Regionalpolitik dringend sind. Mit dem vorliegenden Gesetz können verschiedene Erlasse aufgehoben werden, die nicht mehr benötigt werden.

Einerseits wird ein inhaltlicher Richtungswechsel angestrebt, andererseits sollen die Strukturen und Prozesse verbessert werden. Auf Bundesebene müssen die relevanten Sektoralpolitiken inhaltlich geändert und die Strukturen und Prozesse verbessert werden. Auf kantonaler Ebene sind die Kantone Ansprechpartner des Bundes. Die Kantone übernehmen die Verantwortung für die regionalpolitischen Massnahmen und setzen sie auch um. Die Kantone, einzeln oder für eine bestimmte Projektregion mehrere zusammen, vereinbaren mit dem Bund ein entsprechendes Umsetzungsprogramm und unterstützen dieses subsidiär.

Der Bund trennt sich also von der Prüfung und der Subventionierung von Einzelprojekten. Die Wirksamkeit der Mittelverwendung wird durch prozessbegleitende Vorkehrungen wie Evaluation und Controlling durch den Bund sichergestellt. Diese Neuerung setzt drei wesentliche Faktoren im Verhältnis zwischen Bund und Kantonen voraus:

1. Die Kantone übernehmen die Verantwortung für den zweckmässigen, erfolgsorientierten Einsatz der Mittel. Der Bund gewährt den Kantonen in der Phase der Programmverhandlungen und -vereinbarungen einen Vertrauensvorschuss. Mit anderen Worten: Im Grundsatz bestimmen die Kantone und die Regionen, was sie machen wollen. Die Zusammenarbeit zwischen den Regionen wird durch die Kantone sichergestellt; sie sind dafür verantwortlich.

2. Das Gesetz soll die Innovation in den Regionen fördern. Die Vorlage wird den Wettbewerb unter den Regionen stärken. Die Regionalpolitik muss zwingend mit der Raumplanungspolitik koordiniert werden. Dafür sind wiederum die Kantone zuständig. Man muss den Mut aufbringen, den Regionen unterschiedliche Zwecke zuzuleiten. Unter den Leistungsträgern müssen Synergien hergestellt und genutzt werden. Ein Beispiel: Gewerbe, Tourismus, Landwirtschaft und Service public bilden eine wirtschaftliche Einheit für die Regionen, die es zu stärken gilt.

3. Mit der neuen Regionalpolitik sind die Kantone gefordert. Die Erarbeitung eines Umsetzungsprogramms und die Koordination der Projekte stellen eine anspruchsvolle Herausforderung dar, insbesondere dort, wo mehrere Departemente und politische Stufen und Verantwortlichkeiten involviert sind. Wiederum: Die Kantone sind hier gefordert.

Die neue Regionalpolitik beschränkt sich auf ländliche Gebiete und erfüllt keine Aufgaben der Agglomerationspolitik. Im Gegenteil: Ein wirkungsorientierter Mitteleinsatz mit entsprechenden Instrumenten soll ermöglichen, dass Fördergebiete von der wirtschaftlichen Dynamik der Zentren profitieren können.

Zur Finanzierung: Für die Finanzierung ist ein Fonds für Regionalentwicklung vorgeschlagen. Er soll durch den heutigen [PAGE 1371] Investitionshilfefonds für Berggebiete mit rund 1,2 Milliarden Franken alimentiert werden. Die jährlichen Bundesmittel zur Äufnung dieses Fonds und zur nachhaltigen Fortführung werden sich auf rund 30 Millionen Franken belaufen. Bisher betrug die Speisung im Durchschnitt etwa 50 Millionen Franken. Wir haben aber in diesem Fonds zurzeit einen recht hohen Stock von rund 1,2 Milliarden Franken. Dazu kommt die subsidiäre Finanzierung durch die Regionen, eventuell durch die Gemeinden und sicher durch die Kantone. Der Vergleich mit den Förderinstrumenten der EU zeigt, dass die neue Regionalpolitik, wie sie vorliegt, erfolgversprechend ist und die Vitalität der ländlichen Regionen bestimmt gefördert werden kann.

Der Kommission lag ein Mitbericht der Finanzkommission vor. Darin wird die Vorlage nicht ohne Vorbehalte, aber trotzdem klar unterstützt.

Namens der Kommission ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Den Rückweisungsantrag der Minderheit Gysin Remo bitte ich abzulehnen. Mit seiner Forderung, alle Regionen, das heisst Stadt und Land, im Bundesgesetz über die neue Regionalpolitik zu berücksichtigen, sprengt er den Rahmen des Machbaren und verhindert die Differenzierung zu einer subsidiären Förderung der Regionalentwicklung mit eben diesen spezifischen Förderinstrumenten.

Noch eine generelle Bemerkung zu den Minderheitsanträgen, die auf der Fahne vermerkt sind, und auch zu den beiden Anträgen Robbiani. Wir stellen fest, dass sehr hohe Erwartungen an die neue Regionalpolitik gestellt werden. Das Ziel ist, in den definierten Regionen eine wirtschaftliche Verbesserung zu ermöglichen. Die Projekte sollen zu mehr Wertschöpfung beitragen. Das ist das primäre Ziel, und um dieses Ziel zu erreichen, darf das Gesetz nicht mit zusätzlichen sekundären Aufgaben und Auflagen belastet werden.