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Gysin Remo · Nationalrat · 2006-09-28

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-28

Wortprotokoll

Mit dem Rückweisungsantrag der Minderheit streite ich nicht um Mehrheiten. Was ich einläuten will, ist eine kritische Betrachtung der Vorlage. Ich hoffe, hiermit ein Signal für einen längerfristigen Umdenkungs- oder mindestens Sensibilisierungsprozess setzen zu können.

Die Rückweisung, mit der Auflage, "alle Regionen (inklusive Städte, Agglomerationen, Berggebiete und landwirtschaftliche Regionen) im neuen Bundesgesetz über Regionalpolitik zu berücksichtigen", ist erforderlich, weil in den Artikeln 4, 7, 10 und 20 eine systematische Ausklammerung der grösseren Zentren Zürich, Genf, Bern, Basel und anderen erfolgt und diese bestenfalls noch in Interreg-Projekten berücksichtigt werden. Die Förderung von Initiativen, Programmen und Projekten konzentriert sich nämlich ausdrücklich auf Berggebiete und den weiteren ländlichen Raum, obwohl wir hier über eine schweizerische Regionalpolitik reden. Diese Haltung, auf Kosten der Zentren und ganzer Regionen, insbesondere z. B. der Nordwestschweiz, wiederholt sich. Gleiches wurde schon bei der Tourismusförderung - ich denke an die innovativen Hotelkredite - beschlossen.

Ich sehe zwei grundsätzliche Probleme: erstens das falsche Konzept der neuen Regionalpolitik, die eigentlich ziemlich alt aussieht, und - damit verbunden - zweitens ein zunehmendes Spannungsverhältnis zwischen Kantonen und Regionen, das sich immer mehr der Toleranzgrenze nähert.

Zum Konzept: Warum ist die Ausklammerung der grösseren Zentren und der Nordwestschweiz falsch? Alle Erkenntnisse und Erfahrungen der letzten fünfzehn Jahre widersprechen diesem Vorgehen, denn Stadt und Land bilden eine Einheit mit zahlreichen Interdependenzen. Bundesrat Moritz Leuenberger hat schon in seiner Ansprache am Thuner Städtetag von 1996 gesagt: "Es gilt Abschied zu nehmen von der klassischen Vorstellung: Hier städtisches Zentrum, dort ländliche Peripherie." Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Agglomerationspolitik des Bundes" vom Dezember 2001 ausdrücklich als Schlussfolgerung festgehalten: "Es ist sicherzustellen, dass die Probleme der städtischen Gebiete und der ländlichen Regionen gemeinsam und koordiniert angegangen werden. Die Zusammenarbeit zwischen diesen Regionen ist zu fördern." Dabei komme der Regionalpolitik eine besondere Bedeutung zu.

75 Prozent der schweizerischen Einwohner leben in städtischen Gebieten. Die Schweiz hat sich zu einem urbanen Land entwickelt, und die Wissenschaft verlangt seit Jahren eine urbane Regionalpolitik für die Schweiz. Auch in unserer Bundesverfassung, Artikel 50, wird verlangt, dass der Bund bei seinem Handeln "Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete" nimmt.

Der Ausgleich zwischen den Regionen und Kantonen erfolgt über den neuen Finanzausgleich (NFA). Dazu sind der Härtefonds und andere Instrumente geschaffen worden. Die Regionalpolitik hat Doppelspurigkeiten mit dem NFA zu vermeiden. Ziel und Hauptanliegen einer schweizerischen Regionalpolitik muss die Stärkung der Schweiz im globalen Wettbewerb sein. Dies erfordert auch den Einbezug der Wachstumsmotoren der grösseren schweizerischen Agglomerationen. Das hat der Bundesrat auch erkannt. Er hält dies auf Seite 278 der Botschaft fest, und auch in Artikel 2 Litera b ist dieses Konzept angesprochen. Aber dann hat er das Konzept in die Vernehmlassung geschickt, und das Resultat daraus ist: Der Bundesrat wechselt von einer praktisch und theoretisch fundierten Konzeption und Logik zur egoistischen Logik des kantonalen Besitzstanddenkens. Die Kantone, die bisher regionalpolitisch unterstützt wurden, wollen den Subventionskuchen nicht mit weiteren Regionen teilen. "Stadt und Land - Hand in Hand" bleibt ein Spruch für fröhliche Anlässe.

Es trifft zu, dass die eingesetzte Summe von 70 Millionen Franken für eine schweizerische Regionalpolitik bescheiden ist, auch wenn sich dies über acht Jahre oder mehr natürlich ganz schön zusammenläppert. Allenfalls müsste man diese Summe aufstocken. Auf jeden Fall brauchen auch grössere Motoren eine Pflege, und auch A-Städte und Zentren haben ihre Probleme; ich denke an die Zentrumsfunktionen, an die Versorgungs- und Entsorgungsprobleme, Gewalt, Arbeitslosigkeit, Verschuldung und diverse Sonderleistungen.

Ich habe zwei Bitten und ein Anliegen. Wir sollten die Gemeinsamkeiten betonen und nicht das Trennende - das ist mein Kernanliegen. Meine erste Bitte: Versuchen Sie sich für einen kurzen Moment in die Rolle eines Baslers oder Nordwestschweizers oder einer Zürcherin hineinzudenken, und dann verstehen Sie, warum die Kantonsregierungen von Basel-Stadt, Aargau und Zürich meine Haltung teilen und dies auch schriftlich kundgetan haben.

Meine zweite Bitte: Unterstützen Sie meinen Rückweisungsantrag.

Ich darf Ihnen noch mitteilen, dass ich meine Minderheitsanträge zu den Artikeln 4, 7, 10 und 20 hiermit zurückgezogen habe.