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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-10-02

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-10-02

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Nein, die Toleranzwerte beim Import von tierischen Lebensmitteln aus der EU werden ab 1. Januar 2007 nicht wegfallen. Gewisse Toleranzwerte werden jedoch durch Prozesshygienekriterien gemäss der Verordnung der EG Nr. 2073/2005 ersetzt. Bei den Prozesshygienekriterien handelt es sich um mikrobiologische Kriterien für die Herstellung von tierischen Lebensmitteln. Diese Kriterien entsprechen im Wesentlichen den heutigen Toleranzwerten und werden während des Herstellungsprozesses laufend gemessen. Diese Kriterien werden sowohl für importierte tierische Lebensmittel wie auch für Inlandprodukte gelten.

Zur zweiten Frage in Bezug auf die allfällig negativen Konsequenzen für die Schweiz: Der Übergang zu Prozesshygienekriterien hat keine negativen Konsequenzen für die Schweiz. Die Lebensmittelsicherheit bleibt gewährleistet.

Und schliesslich die Antwort auf die dritte Frage, ob damit unser hohes Qualitätsniveau der Lebensmittel gefährdet würde: Das Qualitätsniveau in der Schweiz wird nicht gefährdet, da diese Prozesshygienekriterien die Qualität und die Sicherheit von Lebensmitteln genau gleich garantieren wie ehemals die Toleranzwerte.

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