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Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2006-10-03

Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Ich darf im Namen der Kommission dem Bundesrat für seinen Bericht über die Tätigkeiten des Europarates danken. Den Bericht der Schweizer Delegation beim Europarat über ihre Tätigkeit in der Parlamentarischen Versammlung haben wir schon in der Sommersession behandelt. Eigentlich ist es aus Sicht der Delegation, aber auch aus Sicht der Aussenpolitischen Kommission bedauerlich, dass diese beiden Berichte nicht gleichzeitig vorgelegt werden. Ich denke, es würde dann eine ganz andere Diskussion entstehen, sind doch die Arbeiten der Delegation auf die gleichen drei Kernbereiche des Europarates, also auf die Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und die Demokratie, konzentriert. Die Kommission erachtet es als vorteilhaft, wenn beide Berichte gemeinsam diskutiert werden können und damit auch die Tätigkeiten der Europaratsmitglieder anders wahrgenommen werden können.

Der Bericht zeigt auf, welche Bedeutung der Europarat für unsere Aussenpolitik hat. Als Mitglied des Europarates hat die Schweiz die Möglichkeit, regelmässig Kontakte auf gleicher Ebene mit den Ländern der Europäischen Union zu pflegen. Mit der Erweiterung der Europäischen Union, der nun 25 der 46 Mitgliedstaaten des Europarates angehören, gewinnen die Mitglieder der EU im Europarat noch an Bedeutung. Der Europarat behält seine Wichtigkeit weiterhin für die Unterstützung neuer Mitgliedstaaten bei der Anpassung an die europäischen Rechtsnormen. Höhepunkt der Tätigkeiten des Europarates war das dritte Gipfeltreffen. Dieses hat in Warschau stattgefunden. Grund für dieses dritte Treffen nach 1993 und 1997 war hauptsächlich die Erweiterung der EU und die Auswirkungen dieser Erweiterung auf den ganzen Kontinent. Dabei spielte die Frage, welche Rolle dem Europarat in diesem erweiterten Europa zukommt, eine grosse Rolle.

Es wurde ein Memorandum des Europarates und der EU erarbeitet, das die künftige Zusammenarbeit und die gegenseitige Wechselwirkung der beiden Organisationen festlegt. In diesem Zusammenhang hat der luxemburgische Premierminister, Herr Juncker, einen Bericht verfasst, den er im Europarat vorgestellt hat und der auf grosse Zustimmung gestossen ist. Sollten die Mitgliedstaaten der EU die Vorschläge akzeptieren und umsetzen, so sind wir zuversichtlich, dass der Europarat noch über Jahrzehnte hinaus weiterbestehen wird. Gestern habe ich allerdings in Strassburg gehört, dass in verschiedenen EU-Staaten weniger grosse Freude herrscht und dass bereits schon wieder einiges in diesem Bericht umgestellt wurde.

Im Anschluss an das Gipfeltreffen wurde ein Aktionsplan erarbeitet, der auch ein Forum für die Zukunft der Demokratien vorsieht. Dieses Forum besteht aus Regierungsvertretern, Parlamentariern, Vertretern von Gemeinden und Regionen, aber - und das finde ich sehr wichtig - auch der Zivilgesellschaft. Die Schweiz ist darin durch unseren Nationalrat Andreas Gross und durch eine Expertin aus der Bundesverwaltung vertreten.

Unter dem Titel "Ziele der Schweiz im Europarat" werden vor allem die Entwicklung neuer Rechtsnormen und die Einhaltung der Rechtsnormen des Europarates durch die Mitgliedstaaten breiten Raum einnehmen. Die zentrale Aufgabe, die darin besteht, die Einhaltung der Rechtsnormen in den Mitgliedstaaten durchzusetzen, umfasst zwei Phasen: Monitoring und Unterstützung. Beim Monitoring wird die Anwendung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie vor allem in den neuen Ländern geprüft, aber auch mit Berichten dokumentiert. Bei der Umsetzung und bei der Unterstützung werden die neuen Mitgliedstaaten beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, aber auch bei der Achtung der Menschenrechte unterstützt.

Einer der Grundpfeiler des Europarates ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, und dieser wurde in den vergangenen Jahren von einem Schweizer, von Luzius Wildhaber, präsidiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bietet 800 Millionen Europäerinnen und Europäern ein konkretes Instrument des Menschenrechtsschutzes. Ein grosses Problem ist die Überlastung des Gerichtshofes. Im Moment sind etwa 80 000 Verfahren hängig. Wie dieses Problem gelöst werden soll, ist seit Jahren im Europarat in Diskussion. Die Schweiz hat sich aktiv für Reformen eingesetzt, um die Überlastung zu verringern.

Die Situation am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war mit ein Grund, weshalb eine Arbeitsgruppe der Schweiz einen Bericht mit dem Titel "Strategie der Schweiz im Europarat" verfasste. Die gemischte Arbeitsgruppe umfasste neun Mitglieder, alle aus Institutionen, die mit einem der vier Pfeiler des Europarates verbunden sind, also aus der Bundesversammlung, aus den Kantonen, aus den Gemeinden, aus der Bundesverwaltung; dazu der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. In sechs Sitzungen haben wir den Bericht mit den Überlegungen und Empfehlungen für die Zukunft des Europarates verfasst.

Vor allem ging es dabei um die notwendigen Reformen. Dieses Dokument wurde im Hinblick auf den Gipfel in Warschau an alle interessierten Stellen verteilt und ist auch überall sehr gut aufgenommen worden.

Unter dem Titel "Demokratischer Zusammenhalt" wird über den Besuch des Menschenrechtskommissars Alvaro Gil-Robles in der Schweiz berichtet. Dieser Besuch hat ja schon sehr viel zu reden gegeben. Wir warten darauf, welche Änderungen an den betroffenen Stellen in Bund und Kantonen eingeleitet werden. Die Schweiz wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in vier Fällen verurteilt. Wenn man das mit den Klagen aus anderen Mitgliedländern, die am Gerichtshof eingehen, vergleicht, dann sind unsere Fälle ja kleine Fische. Trotzdem können sich die Schweizer Bürger darauf verlassen, dass sie, wenn sie in der Schweiz nicht zu ihrem Recht kommen, doch eine Instanz haben, die genau hinschaut.

Mit einer Feier wurde in Bern im November 2005 die Abschlusstagung des Fonds "Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte" mit 400 Gästen aus der ganzen Schweiz beendet. An der Tagung nahmen auch der Uno-Sonderberichterstatter zu Rassismus und der Menschenrechtskommissar des Europarates teil. Mit dem Fonds wurden übrigens von 2001 bis 2005 rund 530 Bildungs-, Sensibilisierungs- und Präventionsprojekte mit insgesamt 15 Millionen Franken unterstützt. Ein Sechstel der Gesamtsumme wurde für Projekte in schulischen Bereichen eingesetzt, die übrigen Projekte kamen von unterschiedlichen Trägerschaften wie Jugendgruppen, Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder auch von Hilfswerken.

Daneben feierte das Nord-Süd-Zentrum im Berichtsjahr sein 15-jähriges Bestehen. Die Rolle des Zentrums zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs wurde auch am dritten Gipfel anerkannt und auch in den Aktionsplan aufgenommen. Die Parlamentarische Versammlung schloss ein Zusammenarbeitsabkommen mit dem Zentrum zwecks vermehrter Nutzbarmachung seiner Erfahrung in Nord-Süd-Fragen. Alt Nationalrat Claude Frey ist Präsident des Exekutivausschusses, und er hat dem Zentrum neue und sehr gute Impulse verliehen.

Ich möchte zum Schluss kommen und noch auf den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates zu sprechen kommen. Auch in diesem Kongress haben die [PAGE 1462] Schweizer Mitglieder, also Vertreter von Städten und Gemeinden, einen sehr grossen Stellenwert.