Schenker Silvia · Nationalrat · 2007-03-19
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-19
Wortprotokoll
Es lohnt sich, wenn wir uns zu Beginn der Debatte noch einmal in Erinnerung rufen, welchen Zweck die Invalidenversicherung hat. Die Invalidenversicherung ist dazu da, entweder Menschen, deren körperliche oder geistige Gesundheit beeinträchtigt ist, zu helfen, dass sie sich wieder in den Arbeitsprozess eingliedern können, oder - wenn dies nicht möglich ist - die ökonomischen Folgen der Invalidität durch eine angemessene Existenzsicherung auszugleichen.
Wir Politikerinnen und Politiker können uns nun, und das tun wir auch, ganz lange darüber streiten, wann eine Erwerbsunfähigkeit wirklich eine solche ist und ob - das macht die SVP besonders gern - eine solche nur vorgetäuscht wird, um Leistungen der Invalidenversicherung zu beanspruchen. Tatsache ist und bleibt: Es gibt Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben. Diese Menschen haben, sofern sie zu den Versicherten gemäss Invalidenversicherungsgesetz gehören, Anspruch auf die Leistungen der Invalidenversicherung. Dass diese Leistungen in den letzten Jahren immer stärker beansprucht wurden, führte zu Defiziten auf dem Konto der Invalidenversicherung. Die entsprechenden Zahlen sind genügend bekannt.
Nun werden und wurden verschiedene Lösungen für die finanziellen Probleme der Invalidenversicherung präsentiert. Wie das bei jeder Kasse der Fall ist, können auf der Ausgaben- oder auf der Einnahmenseite Massnahmen getroffen werden. Abbaumassnahmen auf der Ausgabenseite treffen Personen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung besonders verletzlich sind. Sie haben auf dem Arbeitsmarkt keinen Platz mehr und können ihre Existenz darum nicht mehr aus eigener Kraft bestreiten. Auch wenn es Ausnahmen gibt, ist die Regel ganz sicher die: Wer Leistungen aus der Invalidenversicherung beziehen muss, tut dies weder gern, noch ist er oder sie stolz darauf. Es ist und bleibt ein Bittgang, auch wenn es formal ein Recht ist.
In der 5. IVG-Revision wurden Entscheide getroffen, die einer der Aufgaben der Invalidenversicherung dienen sollen, nämlich der Hilfe bei der Eingliederung. Gleichzeitig wurden aber auch Abbaumassnahmen beschlossen. Heute nun geht es um die Einnahmenseite der Invalidenversicherung.
Es besteht mindestens so weit Konsens zwischen den Fraktionen, die an Lösungen und nicht an Polemik interessiert sind, dass die Invalidenversicherung neue Einnahmen braucht, damit sie finanziell auf eine gesündere Basis gestellt wird. Wie die verschiedenen Lösungsvorschläge aussehen, werden wir in der Detailberatung hören. Zum grossen Bedauern der SP-Fraktion ist der Geist von Flims wieder verflogen. Damals zeichnete sich eine Lösung ab, die für die Finanzierung der laufenden Kosten eine Erhöhung der Lohnbeiträge und zur Beseitigung der Schuld einen Bundesbeitrag vorsah. Unter dem Druck der Arbeitgeberverbände hat sich dieser Vorschlag bei der Mehrheit der SGK nicht halten können. Es liegt nun ein Konzept vor, das eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsieht.
Damit ist klar: Die Hürde einer Volksabstimmung mit Stände- und Volksmehr muss genommen werden. Ebenso klar ist: Wenn die FDP und die CVP zusammen mit den Arbeitgeberverbänden vor der Abstimmung nicht alles geben, wird diese Hürde nicht zu nehmen sein. Die SP erwartet von den beiden Parteien schon heute entsprechende klare Aussagen, wie sie diese Hürde zu nehmen gedenken. Auch Sie haben sicher schon, wie ich zum Beispiel, ein Schreiben von Gastrosuisse erhalten, welche sich gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer ausspricht. Es werden noch mehr solcher Schreiben kommen - und sie kommen vorzugsweise von bürgerlicher Seite.
Zudem müssen Sie mir und anderen noch erklären, wie sich die von Ihnen favorisierte Erhöhung der Mehrwertsteuer mit der von Ihrem Bundesrat, Herrn Merz, geplanten Revision der Mehrwertsteuer verträgt. Das Konzept der Kommissionsmehrheit sieht in Bezug auf die Entschuldung des IV-Kontos nichts vor. Weiterhin soll also die Versicherung mit der Milliardenschuld belastet bleiben. Lediglich die aufgelaufenen Zinsen der Schuld sollen vom Bund übernommen werden. Die SP-Fraktion hat auch zu dieser Frage einen Minderheitsantrag eingereicht.
Dieser mit vielen Wenn und Aber belastete Vorschlag zur Lösung der Finanzierungsprobleme der Invalidenversicherung hat einen weiteren Makel: Um Druck auf das zustandegekommene Referendum gegen die 5. IVG-Revision auszuüben, werden alle Vorlagen miteinander verknüpft. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer tritt nur dann in Kraft, wenn die 5. IVG-Revision angenommen wird. Auch der Beschluss über den Bundesbeitrag für die Schuldzinsen wird erst publiziert, wenn die 5. IVG-Revision in Kraft tritt.
Diese Verknüpfungsklausel ist reine Erpressung. Die SP war lange bereit - und hat dies letztmals in Flims versucht -, die materielle Vorlage und die Finanzierungsvorlage miteinander zu verknüpfen. Wir hätten Hand geboten zu einer Gesamtlösung, obwohl wir damals der materiellen Revision sehr kritisch gegenüberstanden. Sie von der bürgerlichen Seite wollten die ausgestreckte Hand damals nicht nehmen. Heute nun verlangen Sie die Verknüpfung und wollen damit einen Zug, der daran ist, im Bahnhof von Airolo einzufahren, mit einem Zug zusammenhängen, der noch nicht einmal Erstfeld erreicht hat. Trotz aller von mir vorgebrachten Kritik an der Vorlage: Die Invalidenversicherung braucht dringend mehr Mittel, damit sie ihre Aufgabe weiterhin wahrnehmen kann.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und unsere Minderheitsanträge zu unterstützen.