Suter Marc Frédéric · Nationalrat · 2007-03-19
Suter Marc Frédéric · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-19
Wortprotokoll
Die 4. und die 5. IVG-Revision einerseits und die Zusatzfinanzierung andererseits bilden zwei Seiten der gleichen Medaille. Es geht darum, die IV wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. Die 5. IVG-Revision beinhaltet Leistungseinschränkungen, die vertretbar und mit Blick auf das übergeordnete Ziel der IV-Sanierung auch zumutbar sind. Die 4. IVG-Revision hat bereits eine Trendumkehr bei den Neuberentungen herbeigeführt. Mit [PAGE 363] der Einschränkung des Rechtsschutzes ist allerdings für die Betroffenen die Schmerzgrenze erreicht, ebenso mit den Leistungseinschränkungen der 5. IVG-Revision. Ohne Zinsen verliert die IV jeden Tag 5 Millionen Franken. Wer sich zur IV als Volksversicherung ohne weiteren Leistungsabbau bekennt, muss Ja sagen zu ihrer finanziellen Gesundung. Eine Mehrwertsteuererhöhung ist zwar unpopulär, aber der ehrlichere Weg als die Erhöhung der Lohnprozente. Denn für den Arbeits- und Werkplatz Schweiz ist auch hier die Schmerzgrenze erreicht.
Die nachhaltige Gesundung der IV ist freilich nicht mit Finanzen allein zu haben. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der besseren Integration behinderter Personen in den Arbeitsprozess. Je mehr Behinderte Arbeit haben und einen Lohn verdienen, desto weniger Renten müssen bezahlt werden. Hier setzt die 5. IVG-Revision auch zu Recht an. Mit der raschen Wiedereingliederung erkrankter oder verunfallter Arbeitnehmer wird es gelingen, sie im Arbeitsprozess zu halten. Es braucht Teilzeitstellen, Umschulungen, Abbau von baulichen, betrieblichen oder psychologischen Barrieren, eine effiziente Jobvermittlung, um nur einige wenige Massnahmen zu nennen. Die Integration behinderter Arbeitnehmer in den Erwerbsprozess erfordert beharrliche Anstrengungen aller Beteiligten. Die allermeisten Behinderten wollen arbeiten und sich eingliedern. Auch bei den meisten Arbeitgebern ist der Goodwill da. Deshalb ist die Integration machbar. Es lohnt sich, in sie zu investieren. Auch aus diesem Grund ist ein Ja zur Zusatzfinanzierung unabdingbar.
Folgen Sie daher dem Weg, den der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission aufgezeigt haben. Es ist der Weg der Vernunft.