Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-09-21
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-21
Wortprotokoll
So wie der Antrag formuliert ist, glaube ich, dass er sich juristisch als Polizeierlaubnis qualifiziert. Das heisst, Herr Schmid will erreichen, dass gewährleistet ist, dass die Schwangerschaftsabbrüche auf eine medizinisch saubere Art und Weise durchgeführt werden. Wenn aber eine Klinik bzw. eine Praxis, je nachdem, welche Formulierung dann gewählt wird, diese Voraussetzung erfüllt, besteht meines Erachtens nach der vorliegenden Formulierung ein Anspruch darauf, dass eine solche Bezeichnung erfolgt. Das ist also keine Bedürfnisklausel, sondern eine Polizeierlaubnis.
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