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Stahl Jürg · Nationalrat · 2007-03-19

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-19

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt den Bundesrat und bittet Sie, diese Motion abzulehnen. Die von der Linken und den Grünen aufgebauschte und unnötige Diskussion um die Anwendung von Artikel 64a des Krankenversicherungsgesetzes zeigt deutlich auf, in welchem gesellschaftlichen Selbstverständnis wir leben. Auf der Strecke bleiben nicht etwa, wie der Motionär denkt und jetzt auch die Stellvertreterin es glauben machen wollte, die Leute mit niedrigen Einkommen, nein, es sind jene Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, welche ihre Pflicht - das KVG sieht auch Pflichten vor, nämlich das pünktliche und korrekte Zahlen der Prämien - über Jahre erfüllen. Diesem grösseren Teil der Bevölkerung, welcher die Prämien eben bezahlt, ist in diesem Fall auch ein besonderer Schutz zu gewähren. Es kann doch nicht sein, dass sich die Politik auf die Seite der säumigen und egoistischen Menschen in diesem Land schlägt und sofort nach Gesetzesänderungen schreit.

In der Praxis sieht es nämlich wie folgt aus: Das System der Prämienverbilligung sieht die Prämienentlastung von Menschen mit tiefen Einkommen vor. Dass heute zum Teil 30 Prozent der Bevölkerung von diesem System betroffen sind, war bei der Einführung des KVG nicht so vorgesehen. Infolge des inaktiven Verhaltens der Politik gegenüber den explodierenden Gesundheitskosten hat sich der heutige Zustand leider etabliert. Bis zur Gesetzesänderung Anfang 2006 war es einfach selbstverständlich, dass die Krankenversicherungen die ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen der Versicherten kompensieren mussten - millionenschwere Schulden, welche faktisch von den Prämienzahlenden solidarisch getragen wurden, was aus Sicht der SVP falsch war und immer noch ist.

Mit dem heutigen System wird den Kantonen, aber auch den Kommunen eine grössere Verantwortung übertragen. Es liegt jetzt also an diesen, die Bestimmung konsequent [PAGE 380] umzusetzen, ohne Wenn und Aber. Denn - und das müssen Sie wissen - oftmals ist es so, dass es zu einem Leistungsstopp kommt, nachdem der Versicherte von der Krankenversicherung zwar den Betrag für die bezogene Leistung bekommen hat, aber die Rechnung des Leistungserbringers und auch die Prämien noch nicht bezahlt hat. Es darf doch nicht sein, dass das Kollektiv der Versicherung eine Art Bankkredit herausgibt, mit dem persönliche Begehrlichkeiten befriedigt werden.

Die SVP-Fraktion wird sich in der laufenden Diskussion über Artikel 64a KVG in den Kommissionen weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen, welche Prämien, aber auch Steuern pünktlich zahlen und somit ihren Pflichten nachkommen. Für Menschen, welche aufgrund ihres Einkommens die Prämien der Krankenversicherung tatsächlich nicht bezahlen können, greift das Prämienverbilligungssystem. Für jene Menschen in diesem Land, welche das System ausnützen und missbrauchen, haben wir keinerlei Verständnis, und wir werden diesbezüglich auch in Zukunft mit aller Härte und Konsequenz vorgehen. Darum sind wir überzeugt, dass die Ablehnung, so, wie das der Bundesrat auch vorschlägt, die logische Konsequenz ist.

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