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Kleiner Marianne · Nationalrat · 2007-03-20

Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-20

Wortprotokoll

Herzlichen Dank der Präsidentin für das Verständnis. Es handelt sich auch um einen Antrag, der aus finanzpolitischen Gründen gestellt wird. Das vorliegende Konzept ist ja jetzt klar ausgerichtet auf das Konzept des Blutstillens. Was wir möchten .... (Zwischenruf der Präsidentin: Zu welchem Ihrer Anträge sprechen Sie jetzt?) Ich spreche zu meinem Antrag Nr. 2 bezüglich eines Sonderbeitrages des Bundes, sofern das Jahresergebnis der IV-Betriebsrechnung negativ ist. In Artikel 85a möchte ich den Zusatz machen: ".... sofern das Jahresergebnis der IV-Betriebsrechnung negativ ist."

Das vorliegende Konzept ist im Moment darauf ausgerichtet, dass man quasi Blut stillen möchte; das ist das Bild. Wir möchten ein weiteres Ausbluten des IV-Fonds verhindern; darum erhöhen wir die Mehrwertsteuer. Der Bund verzinst also die IV-Schuld ab dem Jahre 2010, falls der Antrag Weyeneth durchkommt - nach dem Willen des Nationalrates jetzt sogar unbefristet. Der Bund verzinst diese voll, obschon er in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen stets nachgekommen ist. Das ist keine Selbstverständlichkeit, auch wenn die Finanzkommission diesem Konzept zugestimmt hat - wenn auch sehr knapp. Je nach Entwicklung der IV-Schuld wird das den Bund von Anfang an ungefähr 200 Millionen Franken kosten. Der Präsident der Finanzkommission hat bei dem vorhergehenden Antrag darauf hingewiesen, dass wir das wegen der Schuldenbremse im Gesamthaushalt zu korrigieren und zu kompensieren haben werden. Das vorliegende Konzept sieht auch klar vor, dass über eine Entschuldung der IV erst in einer zweiten Etappe zu diskutieren sein wird. Das Bild des Blutstillens sollte klar sein.

Es ist nun möglich, dass die Erträge aus der Mehrwertsteuererhöhung höher ausfallen als die jährlichen Defizite der IV. Das ist es ja, was wir wünschen, wenn wir diese IV-Revision, über die wir im Juni abstimmen, durchbringen können. Wenn wir nun aber beim Konzept des Blutstillens bleiben, ist es nicht mehr als richtig, dass die Überschüsse aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer zuerst zur Zahlung der IV-Schuldzinsen verwendet werden, d. h. zur Entlastung des Bundes, und dass erst nachher die IV-Gesamtschuld getilgt wird.

Das ist der Sinn meines Antrages. Sollte die IV mit der erhöhten Mehrwertsteuer Überschüsse erzielen, so ist es richtig, dass diese zuerst für die Verzinsung der IV-Schuld herangezogen werden und erst danach dazu dienen, die IV-Gesamtschuld abzutragen. Ich habe meinen Einzelantrag bewusst einfach gehalten, weil ich mir bewusst bin, dass es [PAGE 409] kompliziertere finanzielle Überlegungen braucht. Ich möchte aber zuhanden der Materialien präzisieren, dass die Verzinsung des Bundes im Umfang des Überschusses, den die jährliche IV-Rechnung erzielt, zurückgefahren wird.