Wehrli Reto · Nationalrat · 2007-03-20
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-20
Wortprotokoll
In Artikel 85a, der Übergangsbestimmung, geht es um unsere zweite Sorge bei der IV-Finanzierung. Die erste Sorge, das strukturelle jährliche Defizit, haben wir bereits behandelt. Nun geht es um die Schuldzinsen, die die IV dem AHV-Fonds schuldet, und um den Umgang mit dem bestehenden Schuldenberg der IV. Um eine weitere Verschuldung zu verhindern, hat die Kommissionsmehrheit den Bund in die Pflicht genommen. Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, dass der Bund während neun Jahren die Zinsen der IV-Schuld trägt. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass der Bund nicht zum einzigen Zahler wird und ins "Leere" bezahlt.
Deshalb hat die Kommissionsmehrheit den Antrag der Finanzkommission übernommen, wonach der Bund den Sonderbeitrag nur leisten muss, wenn die Mehrwertsteuererhöhung von Volk und Ständen angenommen wird. Diese Verknüpfung wird in der Übergangsbestimmung der Vorlage zur Zusatzfinanzierung unter Ziffer II Absatz 2 auf Seite 4 der Fahne gemacht. Warum braucht es diese Verknüpfung? Falls die Mehrwertsteuererhöhung abgelehnt würde, hätte nämlich der Bund aufgrund der zunehmenden Verschuldung sogar mit einer Mehrbelastung von 3 Milliarden Franken zu rechnen. Zudem wäre bei einer hundertprozentigen Übernahme des Zinsaufwandes durch den Bund ohne Verknüpfung mit der Mehrwertsteuererhöhung niemand mehr an einer Sanierung interessiert. Man würde sich wohl von der Stimmung leiten lassen, dass der Bund ja sowieso bezahlt, und der Sanierungsdruck würde wegfallen. Es darf nicht geschehen, dass bei einem negativen Volksentscheid die gesamte Last der IV-Finanzierung dem Bund zufällt. Eine weitere Verschuldung der IV wäre die Folge und ein Bankrott des AHV-Fonds das Schlussresultat.
Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit II und die hier gestellten Einzelanträge abzulehnen. Die Minderheit will zwar die befristete Übernahme der Zinsschuld durch den Bund, verknüpft dies jedoch nicht mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Finanzkommission wie die Mehrheit der SGK wollen nicht auf dieses Sicherheitsventil verzichten, dank dem der Spardruck innerhalb des Systems erhalten bleibt. Sodann bitten wir Sie, den Antrag Weyeneth abzulehnen, weil er verlangt, dass der Bund den Sonderbeitrag erst ab 2010 bezahlen muss. Dies würde heissen, dass die Schulden der IV nicht bereits 2008, sondern erst später eingefroren würden. Die Strategie der Kommissionsmehrheit ist jedoch, damit raschestmöglich zu beginnen.
Schliesslich bitten wir Sie auch, den verbleibenden Antrag Kleiner abzulehnen. Dieser Antrag entspricht von seiner Wirkung her - es wurde bereits ausgeführt - einem Nichteintretensantrag zum Geschäft 05.052, zur Vorlage 2. Wir haben der Finanzierung des strukturellen Defizits aber zugestimmt. Mit der Einführung der Mehrwertsteuererhöhung, was einen jährlichen Beitrag von etwa 1,8 Milliarden Franken ergibt und zur Deckung des jährlichen Defizits der IV reicht, wird die IV-Betriebsrechnung ab etwa 2010 schwarze Zahlen aufweisen. Nach dem Antrag Kleiner müsste der Bund die Zinsschuld nicht übernehmen, wenn die Erfolgsrechnung der IV positiv oder ausgeglichen ist. Falls sich in der IV nichts Unmögliches ereignet und der Rentneranteil nicht überdurchschnittlich zunimmt, könnte der Bund bei Annahme dieses Antrages gar nie zur Übernahme der Zinsschuld verpflichtet werden.
Wir bitten Sie, auch den Antrag der Minderheit II abzulehnen. Es soll nicht bereits jetzt der gesamte Schuldenberg abgebaut werden. Erstens würde eine solche Sonderfinanzierung durch den Bund die Haushaltkasse überstrapazieren, zweitens würde der Spardruck auf das Gesamtsystem IV wegfallen.
Schliesslich noch etwas zum Text: Sie sehen, dass auf der französischsprachigen Fahne bei Ziffer II Absatz 1bis nicht von einer befristeten Zusatzfinanzierung der IV die Rede ist; auf der deutschsprachigen Fahne ist dies jedoch der Fall. Wir haben in diesem Rat heute Morgen definitiv beschlossen, dass eine Zusatzfinanzierung der IV gesprochen werden soll, aber keine befristete. Dies ist jetzt zuhanden des Amtlichen Bulletins zu erklären, damit der Ständerat allenfalls die nötigen Korrekturen anbringen kann. In diesem Textteil entfällt eine Korrektur, falls der Ständerat einer befristeten Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung zustimmt.