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Keller Robert · Nationalrat · 2007-03-21

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-21

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion begründe ich Ihnen unsere Ablehnung dieses Gesetzes.

Positiv an diesem Gesetz ist die Marktöffnung für Stromkunden mit einem Bezug von mehr als 100 000 Kilowattstunden pro Jahr, also einem Bezug in der Grössenordnung von 20 000 Franken. Damit haben grössere Firmen endlich gleich lange Spiesse wie ihre Kollegen bzw. Konkurrenten im EU-Raum. Wir befürworten weiter die Massnahmen im Energieeffizienzbereich, und wir hoffen natürlich - das wäre positiv -, dass auch nach fünf Jahren ein allfälliges Referendum keinen Erfolg haben würde.

Negativ - das haben wir schon vorher ausgeführt - ist die Enteignung der Hochspannungsnetze. Dies wird zu grossen Diskussionen führen, es wird auch Anlass zu grossen Investitionen geben; das wird bitter nötig. Negativ ist auch die Verteuerung des Stroms durch Abgaben für die erneuerbaren Energien; sie beträgt 0,6 Rappen - das ist etwa das Doppelte von dem, was wir wollten - bzw. 320 Millionen Franken im Jahr oder 10 Milliarden Franken bis im Jahr 2030. Das ist eine Gefahr für die KMU, für das Gewerbe und die Haushalte, die die Zeche zahlen. Weitere negative Punkte: keine Bündelung für Gewerbebetriebe, das haben Sie soeben gehört, und eine Bevorzugung von einzelnen Energieformen. Im EU-Raum ist der Strommarkt für alle Stromkunden offen, in der Schweiz leider noch nicht. Es wird massive staatliche Eingriffe geben, bei der Versorgungssicherheit und beim Regulator.

Zusammenfassend: Die Marktöffnung ist leider auf halbem Weg steckengeblieben, zum Nachteil der KMU und Haushalte. Wir haben in den letzten Jahren kein Gesetz gemacht, das eine derartige Aufstockung der Verwaltung nötig macht. Das bestätigen mir auch Ständeräte.

Aus diesen Gründen lehnen wir das Gesetz ab.