Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-21
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-21
Wortprotokoll
Es liegen ein Mehrheits- und ein Minderheitsantrag vor. Die Position des Bundesrates, die er am 5. Juli 2000 definiert hat, kann nicht der Position der Kommissionsmehrheit entsprechen, weil der Bundesrat an der obligatorischen Beratung, die nicht durch den Arzt erfolgt, festhalten will. Das zeigt klar, dass der Bundesrat den vorliegenden Mehrheitsantrag aus Ihrer Kommission nicht unterstützen kann.