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Spoerry Vreni · Ständerat · 2000-09-25

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-25

Wortprotokoll

Der Name hat viel mit der persönlichen Identität zu tun, und ich bin deshalb die Erste, welche es gut versteht, wenn die Frauen bei der Heirat ihren eigenen Namen weiterführen wollen.

Etwas problematisch wird diese Regelung allerdings dann, wenn Kinder kommen und entschieden werden muss, welchen Namen die Kinder tragen sollen.

Der Antrag der Kommission löst nach meinem Dafürhalten dieses Problem nicht befriedigend. Es wird von mir aus gesehen nirgends expressis verbis festgehalten, wer bei einem allfälligen Streit über die Namensgebung für das Kind letztlich entscheidet.

Nun bilde ich mir nicht ein, für dieses komplexe Problem eine perfekte Lösung aus dem Ärmel schütteln zu können, und ich verzichte deshalb auch darauf, hier einen ausformulierten Antrag einzureichen. Aber wenn Sie es gestatten, möchte ich zuhanden der Differenzbereinigung - es besteht ja bei diesem Artikel 270 eine Differenz zum Nationalrat - eine Überlegung deponieren, die vielleicht nochmals diskutiert werden könnte.

Für mich wäre es in höchstem Masse wünschbar, dass sich das Brautpaar bei der Heirat entscheidet, welchen Namen die gemeinsamen Kinder in den Fällen tragen sollen, in denen beide Ehegatten ihren Namen behalten. Ich denke, dass zu diesem Zeitpunkt einvernehmliche Lösungen noch relativ leicht möglich sein sollten.

Nun bin ich mir allerdings bewusst, dass man Paaren, welche diesen Entscheid bei der Heirat nicht treffen wollen, als Sanktion nicht die Heirat verbieten kann.

Aber ich finde, man sollte sie wenigstens zu dieser Lösung hinführen und sie auf die Folgen aufmerksam machen, die eintreten, wenn sie sich zum späteren Zeitpunkt bei einer Geburt nicht mehr finden sollten. Mein Vorschlag, den ich für die Differenzbereinigung zur Diskussion stellen möchte, ist, dass man Artikel 270 Absatz 1 wie folgt formulieren würde: "Führen sie verschiedene Namen, so erhält das Kind den angestammten Namen der Mutter oder denjenigen des Vaters, je nachdem, welchen Namen die Eltern bei der Heirat zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben." Würde man zu dieser Lösung kommen, müsste man dann in einem Absatz 1bis festhalten, was denn passiert, wenn die Brautleute sich bei der Heirat nicht darauf festlegen wollen, welchen Namen ihre gemeinsamen Kinder später tragen sollen, so ungefähr im folgenden Sinne: "Wurde diese Wahl unterlassen und können die Eltern sich bei der Geburt über die Namensgebung nicht einigen, so entscheidet die Vormundschaftsbehörde." Ich denke nicht, dass dieser Vorschlag das Ei des Kolumbus ist. Vielleicht zeigt er aber doch im Ansatz, wie man die Brautleute vor der Heirat auf dieses mögliche Konfliktpotenzial und seine sicher nicht erfreulichen Folgen für alle Beteiligten aufmerksam machen kann. In diesem Sinne möchte ich diese Gedanken hier deponieren.

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