Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-03-22
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Es gibt hier zwei Problemkreise: den Begriff Terrorismus und das Monitoring.
Zum Ersten: Der Begriff Terrorismus ist ein unklarer Rechtsbegriff - das räumt auch Herr Stamm ein -, der Begriff ist auslegungsbedürftig. Die Schweiz hat ihn insofern präzisiert, als sie ihn an ganz bestimmte Straftaten knüpft. Hier geschieht keine konkrete Anknüpfung an bestimmte Straftaten mit Bezug auf das amerikanische respektive unser Strafrecht. Die Amerikaner - ich glaube, das ist unbestritten - neigen dazu, den Begriff Terrorismus weit auszulegen. Was heisst das? Sie neigen dazu, wenn sie einen Gesamtzusammenhang einer terroristischen Tat herstellen, auch Straftatbestände unter diesem Begriff zu subsumieren, die im herkömmlichen Verständnis nicht mit dem Begriff Terrorismus konnotiert werden. Das heisst, dass plötzlich nebensächliche Handlungen, weil sie in den Kontext des Terrorismus gebracht werden, ins Zentrum terroristischer Straftaten rücken.
Gerade deshalb ist eine Präzision des Terrorismusbegriffes notwendig. Ich weiss eigentlich gar nicht, warum die Schweiz davon ausgeht, diese Definition sei nicht erfüllbar, denn sie hat ja eine sehr gute Ausgangslage. Sie kann mit Bezug auf das eigene Recht sagen, wie wir den Begriff Terrorismus im Kontext strafbarer Handlungen - darum geht es - auslegen.
Ich bin mir also eigentlich im Unklaren, warum Sie, Herr Bundesrat Blocher, nicht vermehrt darauf gedrängt haben, gerade in diesem Punkt mit den USA Klarheit zu schaffen. Ich habe natürlich eine Vermutung - die betrifft nicht Sie, Herr Bundesrat -: Auch die Bundesanwaltschaft neigt natürlich ab und zu, im Wissen, dass die gesetzliche Grundlage anders ist, zu einer weiter gehenden Auslegung des Terrorismusbegriffes; ich verweise nur auf Stellungnahmen der Bundesanwaltschaft nach dem Ausgang des Prozesses in Bellinzona. Das heisst, hier könnte sogar eine gewisse Interessenkoinzidenz mit den Amerikanern bestehen, diesen Begriff möglichst weit auszulegen. Es wäre also in Ihrem Interesse, Herr Bundesrat, hier zusätzliche Klarheit zu schaffen.
Zum zweiten Problem, dem Monitoring: Es geht ja darum, wie die Einhaltung dieses Abkommens und damit die rechtsstaatlichen Normen bei der Abwicklung dieses Abkommens gesichert werden können. Das Hauptproblem ist folgendes: Wie kann gesichert werden, dass Ermittler und Ermittlerinnen der USA - es gibt vielleicht auch Frauen, die ermitteln - Erkenntnisse und Beobachtungen, die sie hier in der Schweiz bei ihrer Tätigkeit erhalten und machen, in den USA rechtmässig verwenden? Das ist meiner Meinung nach ganz konkret der heikelste Punkt dieses Abkommens. Das Problem ist nicht einfach, dass Leute aus anderen Staaten mit Bezug auf die Souveränität hier ermitteln, sondern das Problem ist, dass über diese Ermittlung Erkenntnisse in ein anderes Land gelangen, deren rechtsstaatliche Weiterverwendung, das heisst deren begrenzte Weiterverwendung nicht gesichert ist. Das ist der Punkt, wo Misstrauen gegenüber den USA ganz konkret am Platz ist, weil die USA eigentlich bewiesen haben, dass sie, sobald es um Terrorismus geht, die rechtsstaatlichen Schranken nicht mehr beachten und in diesem Sinne auch unsere Souveränitätsansprüche nicht mehr wahren.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.