Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-03-22
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-22
Wortprotokoll
Erstens muss ich Ihnen sagen: Es ist in jedem Fall und bei jeder Ermittlung eine Gefahr, dass man überzieht; das ist nichts Besonderes. Darum müssen die Strafverfolgungsbehörden eng kontrolliert werden. Darum muss auch eine klare Aufsicht vorhanden sein, was heute per Gesetz nicht der Fall ist, aber das wollen wir ja ändern.
Zweitens: Bei all dieser Zusammenarbeit mit dem Ausland müssen die Ermittler vom Staat selbst geführt werden. Die Amerikaner halten sich auch daran, wenn man sie führt. Wenn man sie nicht führt, benehmen sie sich wie alle Leute aus Grossstaaten. Sie haben das Gefühl: "Wenn man mir es nicht verbietet, kann ich es tun." Das ist also unsere Sache. Wenn sie es trotzdem tun, werden sie strafrechtlich verfolgt. Die andere Sache, dass Schweizer in Amerika nicht übermarchen - es ist hier nicht zuungunsten von Amerika gemeint, sondern zuungunsten von anderen Schweizern -, ist dasselbe. Es ist nicht erlaubt; das darf nicht getan werden, und wir haben dafür zu sorgen, dass es nicht getan wird. Ich kann nichts anderes sagen als: Die Aufsicht muss die Leute führen. Aber das ist auch bei anderen Strafverfahren der Fall.