Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-06-21
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Auch dieses Jahr haben die Geschäftsprüfungskommissionen den Bericht des Bundesrates über die Geschäftsführung im Jahre 2005 gründlich geprüft. Unsere Subkommissionen prüfen auch detailliert die Geschäftsberichte der Unternehmen im dritten und vierten Kreis, der SBB, Post, Swisscom, Ruag, Skyguide und ETH. Für die Aussprache mit den Mitgliedern des Bundesrates und mit der Bundeskanzlerin sind wir natürlich gezwungen, Schwerpunkte zu setzen. Wir denken, dass diese Aussprache auch für den Bundesrat nicht lediglich eine Pflichtübung ist, sondern dass er sich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit der Diskussion gestellt hat. Die verschiedenen Schwerpunkte konnten offen, kritisch und auch kontrovers diskutiert werden.
In der Sache selber ist die Arbeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung als befriedigend zu bezeichnen. Von den 16 strategischen Zielen, die sich der Bundesrat für das Jahr 2006 gesetzt hatte, hat er 3 vollumfänglich, 3 überwiegend und 8 teilweise realisiert. 2 strategische Ziele konnten nicht erreicht werden; als Begründung werden die fehlenden Ressourcen angegeben. Das Resultat ist somit etwas durchzogen. Trotzdem hat die GPK einstimmig beschlossen, Ihnen zu beantragen, den Geschäftsbericht 2005 gutzuheissen.
Als Schwerpunktthemen haben wir mit dem Bundesrat beispielsweise die Visa-Affäre, den Pendenzenabbau bei den Einbürgerungen, die Evaluation und die Beschaffung von Rüstungsgütern, die Personalpolitik des Bundes und die Personalzufriedenheit, die Wachstumspolitik, die Arbeitslosigkeit und die Verlagerungspolitik besprochen. Die Präsidenten der einzelnen Subkommissionen werden auf einzelne Schwerpunktthemen etwas vertiefter eingehen. Wir thematisieren aber immer auch Querschnittfragen über alle Departemente hinweg. Dieses Jahr waren das Mitberichtsverfahren und die Verwaltungsreform die Querschnittfragen.
Das heisst aber natürlich nicht, dass die Kollegialität im Bundesrat für die GPK kein Thema mehr ist. Hier lassen wir nicht locker. Am 5. Dezember 2005 forderte Kollege Hofmann hier im Rat die Wiedereinführung der Kollegialität im Bundesrat. Betrachten wir das Funktionieren der einzelnen Mitglieder des Bundesrates in den vergangenen Monaten, sehen wir, dass die Wiedereinführung der Kollegialität bei weitem noch nicht abgeschlossen ist. Wenn wir die einzelnen Äusserungen der Bundesräte betrachten, stellen wir fest, dass es bezüglich des Innenverhältnisses auch unterschiedliche Wahrnehmungen und unterschiedliche Verständnisse gibt. Ein Bundesrat kritisiert das Klima, ein anderer kritisiert die ungenügende Disziplin, wieder ein anderer Bundesrat sieht die Kollegialität nicht in Gefahr. Unbestritten ist für die GPK, dass es auch im letzten halben Jahr Verletzungen des Kollegialitätsprinzips gab. Es besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Es braucht auch die Überzeugung aller Mitglieder des Bundesrates, dass die Kollegialität wichtig ist. Im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz steht schwarz auf weiss: "Für die Wahrnehmung der Regierungsfunktionen ist der Bundesrat als Kollegium verantwortlich." Ebenso braucht es den Willen aller Mitglieder des Bundesrates, an der Kollegialität zu arbeiten.
Die GPK begleitet den Bundesrat auf diesem Weg. Wir führen in einer Delegation zweimal pro Jahr mit einer Delegation des Bundesrates darüber ein Gespräch. Wir analysieren dabei das von der GPK geführte "Sündenregister" - wenn man das so bezeichnen will - der vergangenen Monate, wir deponieren unsere Kritik und unsere Erwartungen. Der Bundesrat legt uns dar, wie er an diesem Thema arbeitet und arbeiten will. Ich darf festhalten, dass diese Gespräche in einer offenen, guten und konstruktiven Atmosphäre stattfinden. Sie werden auch vonseiten des Bundesrates als wichtig erachtet. Ein ehemaliger Bundespräsident sagte vor kurzem: "Mit der Kollegialität ist es wie mit der Schwangerschaft: So, wie man nicht nur ein wenig schwanger sein kann, so kann man auch nicht nur ein wenig kollegial sein." Ich denke, dies ist zu unterstreichen.
Ich komme damit zum Querschnittthema Verwaltungsreform. Die GPK hat im Herbst 2005 beschlossen, sich eingehend mit der Umsetzung der Verwaltungsreform zu befassen. In diesem Zusammenhang liessen wir uns durch den Chef des EFD, die Bundeskanzlerin und den Delegierten des Bundesrates über den aktuellen Stand des Projektes informieren. Die Projektverantwortung liegt beim Bundesrat. Ein Bundesratsausschuss bereitet zusammen mit dem Delegierten die Entscheide zuhanden des Bundesrates vor. Der Bundesrat hat am 7. September 2005 9 Querschnittprojekte definiert und auch 24 Departementsprojekte aufgeführt.
Wir konfrontierten sämtliche Mitglieder des Bundesrates unter anderem mit folgenden Fragen: Wird die Verwaltungsreform von allen Mitgliedern des Bundesrates mitgetragen? Wird das Projekt von den Mitarbeitenden mitgetragen? Wo und inwiefern gibt es Widerstände? Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Projekt Verwaltungsreform und den 24 Departementsprojekten? Wo liegen die grössten Herausforderungen? In welchen Projekten sehen die einzelnen Mitglieder des Bundesrates die Prioritäten?
Wir wünschten uns vor allem auch eine politische Beurteilung. Nach den Gesprächen kamen wir zu folgender Wertung über den heutigen Stand der Verwaltungsreform: Wir betrachten die Verwaltungsreform als wichtiges Projekt. Sehr wichtige Querschnittprojekte wurden definiert und sind zum Teil inzwischen auch aufgegleist worden. Wir zweifeln aber heute noch daran, ob alle Departemente und deren Chefs die Verwaltungsvorhaben gleichermassen entschlossen angehen. Die Begeisterung und die Lust bezüglich dieses Projektes halten sich teilweise in Grenzen. Die GPK ist überzeugt, dass der Erfolg des Projektes nur dann [PAGE 562] gewährleistet ist, wenn es von allen Mitgliedern des Bundesrates bedingungslos unterstützt wird. Dies erwarten wir vom Bundesrat. Auch ist die feste Entschlossenheit des Bundesrates durch diesen regelmässig zu bekräftigen.
Die allgemeinen Ziele wie Optimierung der Abläufe, Verhinderung von Doppelspurigkeiten und auch die Verbesserung der Führung sind so allgemein abgefasst, dass da noch jeder und jede zustimmen kann. Wenn diese Ziele dann in Teilprojekte hinuntergebrochen und mit Massnahmen versehen werden, wird die Nagelprobe für den Bundesrat kommen. Diese Nagelprobe steht für den Herbst an.
Eine besondere Schwierigkeit ist die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Verwaltungsreform. Diese Reform bewegt sich in einem schwierigen Umfeld. Stichworte sind: die schlechten Bundesfinanzen, die Entlastungsprogramme, der mit dem Entlastungsprogramm 2004 angekündigte Abbau von insgesamt 4000 Stellen und auch die Überprüfung der Aufgaben des Bundes.
Dieses Umfeld führte zu einer grossen Verunsicherung beim Bundespersonal. Diese Verunsicherung ist plausibel. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist schlecht. Das Verhältnis zwischen dem Bund als Arbeitgeber und den Bundesangestellten ist heute belastet. Die Verwaltungsreform darf aber durch diese Situation nicht scheitern. Das gegenseitige Vertrauen ist wiederherzustellen. Für das Projekt "Verwaltungsreform" braucht es motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine konstruktive Mitwirkung ist gefragt, insbesondere auch von den Schlüsselpersonen wie Departementssekretären und Amtsdirektoren. Aber gerade sie sind in allen parallel verlaufenden Projekten sehr stark belastet und involviert. Nach Ansicht der GPK ist der Bundesrat hier besonders gefordert. Hier liegt einer der Schlüssel zum Erfolg.
In seinem Bericht gibt der Bundesrat auch einen Überblick über 24 laufende Departementsprojekte. Diese reichen von der Steuerung bei Swissmedic über die Büroautomatisierung beim EJPD bis zur Koordination der Landeswerbung. Diese Departementsprojekte sind nach Ansicht der GPK - was auch von den Bundesratsmitgliedern bestätigt wurde - nicht Teil der Verwaltungsreform, sondern es handelt sich um das Tagesgeschäft und um ordentliche Führungsaufgaben der Departementsvorsteherinnen bzw. der Departementsvorsteher. Diese Projekte sind zum Teil bereits abgeschlossen und können nicht als Indikatoren für den Erfolg der Verwaltungsreform herangezogen werden.
Einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 3. Mai 2006 konnten wir entnehmen, dass der Bundesrat entschieden hat, 30 Prozent der ausserparlamentarischen Kommissionen aufzuheben. Weiter sollen die 45 Verwaltungsbibliotheken geführt und koordiniert werden. Das ist sicher ein Anfang. Aber wir haben uns in der GPK auch gefragt, ob es sich hier um eine Verwaltungsreform handelt oder ob die Führung und Koordination von Bibliotheken und die Aufhebung von nicht mehr notwendigen Kommissionen nicht eher permanente Führungsaufgaben sind.
Von den meisten Mitgliedern des Bundesrates wird besonders das Querschnittprojekt "Optimierung der Führung" als wichtiges Projekt beurteilt. Es geht einmal langfristig um ein einheitliches Führungs- und Steuerungsmodell; einfache, klare und praktikable Führungsgrundsätze mit den entsprechenden Instrumenten sind das Ziel. Kurzfristig sollen die Departemente ihre Führungsstrukturen überprüfen und optimieren. Auch die GPK erachtet das Querschnittprojekt "Führung" als eines der Kernprojekte. Auch im Personalbereich sind Projekte definiert worden, bei denen ein besonderes Fingerspitzengefühl gefragt ist.
Schlussendlich haben wir uns mit den Mitgliedern des Bundesrats auch über die Rolle des Delegierten unterhalten, der mit rund 360 000 Franken jährlich entschädigt wird; zusätzlich basiert er auf den Büroinfrastrukturen und den personellen Ressourcen des Bundes. Der Delegierte gleicht sicher einem Motor eines solchen Projektes, aber die grundlegenden Entscheide sind vom Bundesrat zu treffen, und sie können somit nicht delegiert werden.
Wenn wir die Verwaltungsabläufe betrachten, wird auch das Parlament seine Arbeit immer wieder kritisch evaluieren müssen. Wir haben zum Teil heute eine Inflation von parlamentarischen Initiativen. Deren Umsetzung führt auch zu einem anderen Rollenverständnis des Parlamentes bei den Gesetzgebungsarbeiten und bei der Vorbereitung der Gesetzgebung, aber auch zu einer anderen Rolle der Verwaltung. Es gibt bei der Bearbeitung dieser parlamentarischen Initiativen eine Art Doppelunterstellung, einerseits unter die entsprechenden Legislativkommissionen und andererseits auch wieder unter den Bundesrat.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die GPK vom Verlauf des Projektes Verwaltungsreform einen etwas zwiespältigen Eindruck hat. Effizienzsteigerung, Vermeidung von Doppelspurigkeiten, die Erzielung von Synergien oder die Verbesserung der Verfahrensabläufe sind so allgemeine Ziele, dass sie von allen unterschrieben werden können. Der Bundesrat wird gefordert sein, wenn diese allgemeinen Ziele auf konkrete Massnahmen hinuntergebrochen werden. Nur wenn die Verwaltungsreform von allen Mitgliedern des Bundesrates bedingungslos mitgetragen wird, wird sie zum Erfolg. Es muss dem Bundesrat auch gelingen, das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder voll zu gewinnen. Ohne ihre konstruktive Mitarbeit dürfte es das Projekt Verwaltungsreform sehr schwer haben. Anlässlich der Sitzung der GPK in der nächsten Woche werden wir darüber befinden, wie wir dieses Projekt noch enger begleiten wollen.
Ich erlaube mir folgende Schlussbemerkung: Es liegt in der Natur der Sache, dass wir in unseren Aussprachen mit dem Bundesrat vorab Themen ansprechen, bei denen wir Handlungsbedarf sehen. Trotz Kritik vergessen wir die grosse Arbeit, die Bundesrat und Bundesverwaltung auch im vergangenen Jahr für unser Land geleistet haben, nicht. Dafür möchte ich heute im Namen der GPK dem Bundesrat und der Bundesverwaltung herzlich danken und unsere Anerkennung aussprechen.
Ich ersuche Sie, dem Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2005 zuzustimmen.